Aktuelles

Veröffentlicht am Mo.  15.09.2024

Sanierung der Wilstedter Straße in Henstedt-Ulzburg

Ab Mitte Oktober 2024 beginnen die umfassenden Sanierungsarbeiten an der Wilstedter Straße in Henstedt-Ulzburg (GIK 106). Sie haben das große Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Mit der Verbreiterung von Geh- und Radwegen sowie der Markierung von Fahrradstreifen unter gleichzeitiger Berücksichtigung des motorisierten Individualverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs soll dieses Ziel erreicht werden.

Veröffentlicht am Do.  22.08.2024

Die Bauphasen zum Projekt AKN | S5

Die AKN bietet hier die Möglichkeit sich Rahmen des Projekts S5, über die bevorstehende dritte Bauphase und die geplanten Maßnahmen zu informieren.

Veröffentlicht am Di.  20.08.2024

Biotonne im Sommer – was tun gegen Gerüche, Maden & Co.?

Tipps und Erstmaßnahmen:

Veröffentlicht am Mi. 14.08.2024

AKN/S5 Schienenersatzverkehr Bauphase 3 ab September

Planmäßig ab 2. September 2024 bis September 2025 startet die Bauphase 3 des Umbaus der AKN- zur S5-Strecke. Zwischen Ellerau und Burgwedel verkehrt dann kein Zug. Der Schienenersatzverkehr startet in Ellerau wieder im Steindamm gegenüber der Eisdiele. Der ankommende Verkehr endet auch vor der Eisdiele im Steindamm. Für den Bus und Busfahrer wird ein Pausenbereich im Richtweg (kurz vor dem Heideweg) eingerichtet. Für die Durchfahrt durch den weiteren Richtweg gilt eine beschilderte Höchstgeschwindigkeit vom 10km/h.

Verstärkerbus A11 von Quickborn nach Hamburg Niendorf

Während dieser Bauphase 3 wird von der AKN ein „Verstärkerbus“ mit der Nummer A11 (bisher als „Expressbus“ kommuniziert) eingerichtet. Dieser startet in Quickborn, hält in der Bahnstraße gegenüber des Ellerauer Bahnhofs (Ecke Ohlmöhlenweg) und fährt dann ohne weiteren Stopp über die Autobahn zum Niendorf Markt. Der Rückweg erfolgt in umgekehrter Richtung. Detaillierte Infos zu Fahrzeiten sind auf der Seite der AKN zu lesen:
Neuer AKN Fahrplan für die Linie A1 (gültig ab dem 02.09.2024) | AKN – Meine tägliche Verbindung

Veröffentlicht am Fr.  28.06.2024

Kein Weiterbau des Hillwood-Vorhabens: Oberverwaltungsgericht Schleswig gibt Quickborner Beschwerde gegen Massenlogistikzentrum in Ellerau statt

Im Streit um den Bau eines Massenlogistikzentrums in Ellerau durch das US-Unternehmen Hillwood hat die Stadt Quickborn mit ihrer Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig Erfolg.


Mit Beschluss vom 27. Juni 2024 hat das Oberverwaltungsgericht der Beschwerde der Stadt Quickborn stattgegeben, die gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig eingelegt wurde. Das Verwaltungsgericht hatte zunächst noch zugunsten der Hillwood-Ansiedlung entschieden. Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist die Baugenehmigung für das geplante Logistikzentrum in Ellerau nicht mehr vollziehbar, das Fortsetzen der Bauarbeiten wäre somit illegal. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Das Schleswiger Oberverwaltungsgericht stützt seine Entscheidung im Wesentlichen auf drei Gesichtspunkte, die die Stadt im Verfahren gegen die Ansiedlung des Logistikzentrums vorgebracht hatte.

Durch die Hillwood-Ansiedlung sei demnach mit einer deutlichen Verschlechterung der Verkehrsqualität zu rechnen, mit erheblichen Rückstaus und langen Wartezeiten. Die Leichtigkeit des Verkehrs sei dem Gericht zufolge ohne zusätzliche Erschließungsmaßnahmen nicht gewährleistet und daher die Erschließung des Bauvorhabens nicht gesichert. Ohne eine gesicherte Erschließung, also die Gewährleistung, dass der Verkehr sicher und ohne erhebliche Überlastungen abgewickelt werden kann, ist die Baugenehmigung rechtswidrig und nicht vollziehbar.

Zudem sei damit zu rechnen, dass es durch die mit der Ansiedlung des Logistikzentrums einhergehende Steigerung des Verkehrsaufkommens zu einer nachhaltigen und strukturellen Schädigung im Straßengebiet der Stadt Quickborn kommen werde. Denn die Asphaltdecke sei nicht auf die mit der Ansiedlung des Logistikzentrums einhergehende Zunahme des Schwerlastverkehrs ausgelegt.

Überdies seien der gerichtlichen Entscheidung die Zahlen der mit der Hillwood-Ansiedlung einhergehenden Verkehrszunahme zugrunde zu legen, wie sie sich aus der Baugenehmigung ergäben. Das Verwaltungsgericht hatte der erstinstanzlichen Entscheidung hingegen die nach unten korrigierten Zahlen zugrunde gelegt, die Hillwood noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren in einer „aktualisierten Betriebsbeschreibung“ nachgereicht.

Quelle Newsletter Quickborn

Veröffentlicht am Di.  25.06.2024

Ergebnisse des Zensus 2022 werden veröffentlicht

Veröffentlicht am Mo.  10.06.2024

Langer Stromausfall

In diesem Flyer* erhalten Sie Informationen über folgende Themen:
  • Was tun, wenn der Strom wegbleibt?
  • Lebensmittel und Medikamente
  • Hygiene, Wärme, Kraftstoff und Bargeld
  • Licht und einfache Energie
  • Grundsätze für den längeren Stromausfall

Denn: Ein längerer Stromausfall kann nicht nur bei Energieknappheit eintreten, sondern zum Beispiel auch bei Extremwetterlagen.

Weitere wertvolle Informationen erhalten Sie beim
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)„.

* Der Flyer wurde in Zusammenarbeit der Freiwilligen Feuerwehr, den Fraktionsvorsitzenden und dem Bürgermeister der Gemeinde Ellerau erstellt.

Veröffentlicht am Fr.  07.06.2024

Europawahl in Schleswig-Holstein am 09. Juni 2024

Hier kommen sie zu den Live-Wahlergebnissen aus den Wahlbezirken Ellerau

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Veröffentlicht am Mi.  10.04.2024

Geschwindigkeitsmessgeräte im Buchenweg / Bahnstraße

Die Messgeräte sind derzeit dort installiert, um hauptsächlich die Verkehrsmengen zu zählen. Wir sammeln die Daten, um diese mit den späteren Daten nach Inbetriebnahme der Hillwood-Hallen vergleichen zu können.

Veröffentlicht am Mi.  10.04.2024

Wichtige Information

Parken im Kreuzungsbereich 

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das Parken im Kreuzungsbereich, auch bei sogenannten T-Kreuzungen verboten ist. Die Details dazu regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Hierzu ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog 2024

Hier kam es bereits zu mehreren kritischen Situationen und Unfällen.

Helfen Sie mit, gefährliche Situationen und Unfälle zu vermeiden.

Veröffentlicht am Mi.  10.04.2024

Öffentliche E-Ladestationen

Die Vorbereitungen für das Erstellen von mehreren E-Ladestationen in Ellerau haben begonnen. Nähere Informationen dazu folgen in Kürze.

Veröffentlicht am So.  03.03.2024

Bekanntmachung
über die Veröffentlichung der Planunterlagen Ostküstenleitung

Wesentlicher Inhalt der Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens:

  • Verschiebung des Umspannwerks Kreis Segeberg in westliche Richtung
  • Änderung an der Erdkabeltrasse (Verlegeart) im Bereich Henstedt-Ulzburg und im Bereich des Dükers (Anpassung Vorbau)
  • Aufweitung der Schutzbereiche der Unterquerungen der Erdkabeltrasse im Bereich Henstedt-Ulzburg und Kisdorferwohld
  • Änderung an der Kabelübergangsanlage im Bereich Henstedt-Ulzburg/ Ost, Kisdorferwohld/ Ost und Kisdorferwohld/ West
  • Änderungen an Zufahrten und Zuwegungen
  • Änderung der Provisorien
  • Ergänzung diverser Ausweichbuchten
  • Änderung einer Einleitstelle
  • Anpassung der naturschutzfachlichen Unterlagen
  • Anpassung der Kompensation
Veröffentlicht am Mo.  26.02.2024

Der neue Gemeindesong für Ellerau 

Wir danken der Person ganz herzlich, die Ellerau bei R.SH für diesen Song angemeldet hat.

Veröffentlicht am Mi.  31.01.2024

Im richtigen Moment am richtigen Ort sein!
Defibrillatoren hindernisfrei zugänglich

Der Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport der Gemeinde Ellerau hat am 02.11.2023 folgenden Beschluss gefasst: Die Umsetzung der vorhandenen Defibrillatoren nach draußen in die Hauptzugangsbereiche der Liegenschaften Knud-Hansen-Halle, Dorfstr. 51 und Bürgerhaus, Hojerweg 2. Der Defibrillator des Typs HS1 in der Knud-Hansen-Halle wurde gegen einen FRx ausgetauscht, da dieser besser für den Außenbereich geeignet ist. Seit Anfang des Jahres 2024 sind die Standorte beider Defibrillatoren in der Gemeinde Ellerau für jedermann hindernisfrei zugänglich. Diese hängen in den beheizbaren Defibrillatoren-Boxen an den Haupteingängen des Bürgerhauses, Hojerweg 2 und der Knud-Hansen-Halle, Dorfstr. 51.

Ebenfalls wurden 9 beschriftete Hinweisschilder in langnachleuchtender Ausführung gut sichtbar an den dafür geplanten Standorten angebracht.

Veröffentlicht am Do. 30.10.2023

Wohnraum für geflüchtete und obdachlose Menschen wird weiterhin dringend gesucht!

Ein Dach über dem Kopf zu haben, ist ein Grundbedürfnis eines jeden. Heimat- oder obdachlos zu sein, ist ein schweres Los.

Veröffentlicht am Sa. 30.09.2023

Startschuss für die sofortige Umsetzung im ersten Bauabschnitt der Ostküstenleitung   

Das betrifft uns ja auch, wenn auch nur „am Rande“ (Nähe Beckershof).

Veröffentlicht am Mi. 22.02.2023

Entlastung für Familien mit geringem Einkommen

Liebe Eltern mit Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege. Damit die mögliche Entlastungen ab Januar 2023 wirksam werden, sollten Sie den Antrag sofort stellen.

Beratung in Wohnungsnotlagen im Kreis Segeberg

Unser Beratungsangebot richtet sich an Frauen, Männer und Familien im Kreis Segeberg die Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder vergleichbare Sozialleistungen haben.

Veröffentlicht  2022

Geflüchtete aus der Kriegsgebieten der Ukraine benötigen Unterkünfte!

Wenn auch Sie helfen möchten und vielleicht eine Unterbringung für geflüchtete Mütter mit ihren Kindern oder auch für Einzelpersonen anbieten können, dann füllen Sie bitte das Kontaktformular aus.


Online-Service / Terminvergabe für Anliegen an den Einwohnerservice der Verwaltungsgemeinschaft Quickborn für Ellerau


Persönlicher Kundenkontakt im Rathaus und in den Gemeindebüros nur über Onlineservice oder nach sonstiger Vereinbarung. 

Veröffentlicht 2022

Pflanzenwuchs / Bäume:

Es ist festgestellt worden, dass an etlichen Grundstücken in Ellerau Anpflanzungen, die sich auf Privatgrundstücken befinden, die nutzbare Breite des Geh- bzw. Radweges beeinträchtigten.

Der Pflanzenwuchs bei Gehwegen sollte bis zu einer lichten Höhe von 2,30 m nicht in den Gehweg ragen und bei Radwegen ist eine lichte Höhe von 2,50 m einzuhalten. Grenzt das Grundstück an eine öffentliche Straße, dürfen die Pflanzen bis zu einer Höhe von 4,50 m nicht in die Straße hineinragen. Dieses Maß gilt für die gesamte Fahrbahn.

Zusätzlich schränken Bäume die in den Straßenbereich hineinwachsen das erforderliche Lichtraumprofil von 4,50 m teilweise ein. Dadurch können große LKW wie z.B. Müllfahrzeuge beschädigt werden. Darüber hinaus befindet sich in etlichen Bäumen Totholz, welches bei Abbruch zur Gefahr für Straßenverkehrsteilnehmer werden kann.

Gemäß § 33 StrWGSH besteht die unmittelbare Verpflichtung des Eigentümers zur Beseitigung störender Einrichtungen.

Veröffentlicht 2022

Gartenabfallannahme / Strauchgutentsorgung, und Sperrmüll

Gartenabfall und Strauchgut kann auf dem Bauhof der Gemeinde nicht angenommen werden.

Der WZV bietet folgende Möglichkeiten an:  Information  finden Sie auf der Homepage des WZV bzw. unter Gartenabfälle

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