Veröffentlicht am Fr. 23.05.2023 |
Bürgerworkshop
Der „Bürger-Workshop“ am 25.01.2023 im Bürgerhaus war eine sehr erfolgreiche Auftakt-Veranstaltung zum Ortsentwicklungskonzept. Die Lenkungsgruppe würde sich über weiterhin rege Beteiligung der Ellerauer Bürgerinnen und Bürger bei dieser und folgenden Veranstaltungen freuen.
Darüber hinaus besteht weiterhin die Möglichkeit der Online-Beteiligung:
Veröffentlicht am Sa. 13.05.2023 |
Einladung zum
STADTRADELN 2023
Das STADTRADELN wird immer beliebter und motiviert, die vielen Vorteile des Radfahrens selbst zu erleben. Auch in diesem Jahr beteiligt sich die Gemeinde Ellerau am STADTRADELN, einer internationalen Kampagne des Klima-Bündnis.
Aktiv für den Klimaschutz und für die eigene Gesundheit in die Pedale treten, ist das Motto
dieser Aktion, an der sich Städte und Gemeinden zum Schutz des Weltklimas beteiligen können.
Teilnehmen können Gruppen und Einzelpersonen.
Dabei sollen möglichst viele Kilometer beruflich und privat CO2-neutral mit dem Rad zurückgelegt
werden.
Die Aktion findet vom 11. Juni bis zum 01. Juli 2023 statt.
Während dieser Zeit werden die auf dem Fahrrad zurückgelegten Kilometer gezählt.
Wer mitmachen möchte, kann sich unter www.stadtradeln.de/ellerau unter dem Button „Jetzt
mitmachen“ anmelden und registrieren.
Wir freuen uns auf eine zahlreiche Beteiligung.
Veröffentlicht am Do. 04.05.2023 |
Baustelle Ilsebrücke
Ab heute wird die Baustelle für Erneuerung der Ilsebrücke am Bürgerhaus/Parkcafé eingerichtet.
Die Bauarbeiten beginnen in Kürze. Nach derzeitigen Planungen wird die Fertigstellung im November sein.
Veröffentlicht am Mo. 01.05.2023 |
Freibadsaison 2023
Die Saison für das Freibad ist gestartet
Der Verkauf der Jahres- und Zusatzkarten erfolgt am Kiosk im Freibad.
Veröffentlicht am Mi. 05.04.2023 |
Wir wiegen ihren Wohnwagen
Kostenlos für ihren Wohnwagen / Wohnmobil
auf unserer Waage der Biogasanlage!
Termine:
05.04.2023 • 13.05.2023 • 08.07.2013
jeweils von 09:00 – 12:00 Uhr
Veröffentlicht am Fr. 31.03.2023 |
Verwendung des Reetdachhauses
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung vom 23. März 2023 die Verwendung des Reetdachhauses beschlossen.
Das Reetdachhaus (Bj. ca. 1900, ersteigert von der Gemeinde im Januar 2021) soll umgebaut und zukünftig für die Migrationssozialberatung und das „Willkommens-Team Ellerau (WTE)“ und möglichst auch für andere genutzt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Planungen für Umbau und Umnutzung zu beginnen und die Verwaltung wird beauftragt, die Förderanträge zu stellen.
Hinter dieser recht formalen Formulierung steckt die Notwendigkeit, dringend notwendige Räume für (soziale) Beratungen zu schaffen. Wenn der Plan für die Verwendung steht, kann zielgericht die Planung erfolgen. Dies betrifft die Planungen für den Umbau, die Aufnahme des Plans in das Ortsentwicklungskonzept, die zu erwartenden Kosten und die Finanzierung.
Für die Finanzierung gibt es Zuschussmöglichkeiten, die gefunden und beantragt werden müssen. Nach jetzigem Stand und entsprechenden Voranfragen ist es für Zuschüsse erforderlich bis „sehr hilfreich“, wenn das Projekt im Ortsentwicklungskonzept aufgenommen ist und auch eine möglichst vielfältige öffentliche Nutzung geplant ist. Bisherige Überlegungen sind, in dem Haus ein großes Besprechungszimmer, einen Warteraum, einen Nebenraum, Küche und sanitäre Anlagen unterzubringen.
Wie die konkrete Nutzung, vielleicht auch unter Einbeziehung des Außenbereichs aussehen wird, steht noch nicht im Detail fest. Entsprechende Wünsche und Vorstellungen wurden bereits in den vorberatenden Ausschüssen geäußert.
Ralf Martens
– Bürgermeister –
Veröffentlicht am Mi. 22.02.2023 |
Entlastung für Familien mit geringem Einkommen
Liebe Eltern mit Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege. Damit die mögliche Entlastungen ab Januar 2023 wirksam werden, sollten Sie den Antrag sofort stellen.
Veröffentlicht am Do. 16.02.2023 |
AKN Information für Anwohnerinnen und Anwohner
Liebe Ellerauer,
Ausführliche Informationen zur Elektrifizierung der AKN-Strecke Hamburg-Eidelstedt – Kaltenkirchen
Baustart mit Schienenersatzverkehr im 1. Bauabschnitt
Veröffentlicht am Fr. 10.02.2023 |
Schienenersatzverkehr, neue Streckenführung in Ellerau ab 13.2.2023
Der Schienenersatzverkehr während der Bauarbeiten auf der Bahnstrecke Ellerau-Burgwedel erfolgt ab Montag, den 13.02.2023 4:00 Uhr bis zum 19.08.2023 über
- Steindamm (Endhaltestelle)
- Richtweg (Begrenzung nur für Busse, Halteverbote)
- Schulweg
- Skandinavienallee
- Steindamm (Einstiegshaltestelle)
Der bisherige Streckenverlauf musste aus Sicherheitsgründen aufgegeben und eine neue Lösung gesucht werden.
Die bisherige Haltestelle in der Bahnstraße/Ecke Ohlmöhlenweg hat sich als zu gefährlich herausgestellt. Es steigen aus einem Bus bis zu 100 Personen aus und überqueren ungeführt, ungesichert und teilweise in gefährlicher Art und Weise die Bahnstraße Richtung Bahnhof. Eine zusätzliche Fahrbahnmarkierung und/oder eine Ampel ist nicht möglich, da es zu Rückstaus bis zum Bahnübergang kommen könnte.
Um für die Fahrgäste Sicherheit zu bieten, eine kurze Streckenführung zu erhalten und auch den Fahrplan einzuhalten haben wir lange und intensiv nach anderen Haltepunkten, Wendemöglichkeiten und Streckenführungen gesucht. Verworfen wurden Haltestellen im Berliner Damm, Haltestellen an der „regulären Buslinienhaltestelle“, ein Weg durch die Stettiner Straße und einige Lösungsansätze mehr.
Die Strecke durch den Richtweg ist leider für alle Anwohner eine zusätzliche Belastung und nicht anders realisierbar.
Ich bitte um Verständnis für diese Maßnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Martens
Bürgermeister
Veröffentlicht am Fr. 10.02.2023 |
In Ellerau wird zu schnell gefahren
Liebe Ellerauer Bürgerinnen und Bürger,
seit über 4 Jahren beobachtet die Ellerauer Politik den Straßenverkehr. In Ellerau gibt es mehrere Geschwindigkeitsmessgeräte, die wir regelmäßig auf den Straßen zur Verkehrszählung und Geschwindigkeitsmessung einsetzen.
War es anfangs nur eine Vermutung oder eine individuelle Wahrnehmung, so zeigte sich doch schnell, dass diese Beobachtungen nicht übertrieben waren. Erste Messergebnisse zeigten ein sehr beunruhigendes Ergebnis.
Es gibt dabei keinen Unterschied, ob es sich um Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h oder 50 km/h handelt.
Es gibt auch keinen signifikanten Unterschied zwischen Straßen, die bekannt sind für einen hohen Anteil an Schulgängern (z.B. Schulweg) oder Haupt- und Durchgangsstraßen (Berliner Damm).
Die Politik diskutierte schnell nach dem Bekanntwerden der ersten Messergebnisse geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Doch die Lösungen, wie Bodenschwellen und Straßeneinengungen, überzeugen nicht wirklich. Insbesondere die Behinderung von Einsatzfahrten der Polizei, Feuerwehr und Notfalldienste ließen die Errichtung solcher Schikanen in Zweifel ziehen. Die Politik verschob eine entsprechende Entscheidung.
Die Zeit seitdem wurde aber genutzt für weitere Geschwindigkeitsmessungen. Inzwischen liegen Ergebnisse von sehr vielen Straßen vor und einige Straßen wurden auch mehrfach gemessen. Die Datenlage ist also gesichert und über die Jahre gefestigt.
An den Ergebnissen hat sich nichts geändert. In Summe kann gesagt werden:
- In Ellerau wird grundsätzlich zu schnell gefahren.
- Die Geschwindigkeitsüberschreitung beträgt im Schnitt zwischen 20% bis 33%.
Außerdem muss man wissen, dass bei dieser Betrachtung der Messergebnisse die obersten 15 Prozent der „Zuschnellfahrer“ gar nicht berücksichtigt sind.
Die Messgeräte registrieren immer wieder Fahrzeuge, die mit 100 bis 120 km/h durch die Straßen fahren.
Das darf nicht sein!
Die Politik wird jetzt reagieren. Es wird geplant, in mehreren Straßen Verkehrsschikanen einzurichten. Geplant ist die Errichtung von Bodenschwellen. Da ist das letzte Wort aber möglicherweise noch nicht gesprochen. Vielleicht sind auch noch andere Hindernisse denkbar.
Wir bitten alle Ellerauer Bürger und deren Besucher, die Geschwindigkeitsvorgaben einzuhalten.
Der Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, Joachim Friede
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Veröffentlicht am Do. 29.09.2022 |
Wiederaufnahme der Schadstoffsammlung auf dem Recyclinghof Norderstedt
Ab dem 04.10.22 werden auch in Norderstedt wieder Schadstoffe entgegengenommen. Aus personellen Gründen allerdings immer erst ab 8:00 Uhr, da die konstante Anwesenheit einer geschulten Fachkraft gewährleistet sein muss.
Veröffentlicht am Fr. 09.09.2022 |
Lebenswichtiger Bedarf bei geschützten und nicht geschützten Kunden in einer nationalen Gasmangellage
Lebenswichtiger Bedarf bei geschützten und nicht geschützten Kunden in einer nationalen Gasmangellage
Geschützte Kunden in einer nationalen Gasmangellage Hinweise der Bundesnetzagentur
Beratung in Wohnungsnotlagen im Kreis Segeberg
Unser Beratungsangebot richtet sich an Frauen, Männer und Familien im Kreis Segeberg die Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder vergleichbare Sozialleistungen haben.
Veröffentlicht am Mo. 11.04.2022 |
Neues Bürgerinfosystem
Veröffentlicht 2022 |
Geflüchtete aus der Kriegsgebieten der Ukraine benötigen Unterkünfte!
Wenn auch Sie helfen möchten und vielleicht eine Unterbringung für geflüchtete Mütter mit ihren Kindern oder auch für Einzelpersonen anbieten können, dann füllen Sie bitte das Kontaktformular aus.
Online-Service / Terminvergabe für Anliegen an den Einwohnerservice der Verwaltungsgemeinschaft Quickborn für Ellerau
Persönlicher Kundenkontakt im Rathaus und in den Gemeindebüros nur über Onlineservice oder nach sonstiger Vereinbarung.
Veröffentlicht 2022 |
Pflanzenwuchs / Bäume:
Es ist festgestellt worden, dass an etlichen Grundstücken in Ellerau Anpflanzungen, die sich auf Privatgrundstücken befinden, die nutzbare Breite des Geh- bzw. Radweges beeinträchtigten.
Der Pflanzenwuchs bei Gehwegen sollte bis zu einer lichten Höhe von 2,30 m nicht in den Gehweg ragen und bei Radwegen ist eine lichte Höhe von 2,50 m einzuhalten. Grenzt das Grundstück an eine öffentliche Straße, dürfen die Pflanzen bis zu einer Höhe von 4,50 m nicht in die Straße hineinragen. Dieses Maß gilt für die gesamte Fahrbahn.
Zusätzlich schränken Bäume die in den Straßenbereich hineinwachsen das erforderliche Lichtraumprofil von 4,50 m teilweise ein. Dadurch können große LKW wie z.B. Müllfahrzeuge beschädigt werden. Darüber hinaus befindet sich in etlichen Bäumen Totholz, welches bei Abbruch zur Gefahr für Straßenverkehrsteilnehmer werden kann.
Gemäß § 33 StrWGSH besteht die unmittelbare Verpflichtung des Eigentümers zur Beseitigung störender Einrichtungen.
Veröffentlicht 2022 |
Straßenreinigung / Winterdienst
Wie auch in den Jahren zuvor, besteht in Ellerau durch die Anlieger von Straßengrundstücken eine Reinigungspflicht für die Geh- und Radwege. In vielen Straßenteilen im Ort besteht Handlungsbedarf und die Gemeinde Ellerau bittet um ihre Mithilfe, dass betroffene Grundstückseigentümer der Auferlegung der Reinigungspflicht nachkommen.
Auszug aus der Straßenreinigungssatzunq § 3
Art und Umfang der Reinigungspflicht
- Die zu reinigenden Straßenteile sind an jedem Sonnabend und an jedem Werktag vor gesetzlichen Feiertagen in der Zeit vom 01.04. – 30.09. bis 19.00 Uhr und in der Zeit vom 01.10. – 31.03. bis 17.00 Uhr zu säubern. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die dem Feuerlöschwesen dienenden Wasseranschlüsse sind jederzeit sauber und von Schnee und Eis freizuhalten. Einer mit der Reinigung verbundenen Staubentwicklung ist bei frostfreier Witterung durch Sprengen mit Wasser vorzubeugen. Im Übrigen richten sich Art und Umfang der Reinigung nach den örtlichen Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit.
- Die Gehwege sind bei Glatteis mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen. Die Streupflicht erstreckt sich auf die gekennzeichneten Fußgängerüberwege jeweils bis zur Fahrbahnhälfte. Nach 20.00 Uhr entstehendes Glatteis ist bis 08.00 Uhr des folgenden Tages, in der Zeit von 08.00 – 20.00 Uhr entstehendes Glatteis so oft wie erforderlich unverzüglich zu beseitigen; dieses gilt auch für Glätte, die durch festgetretenen Schnee entstanden ist.
- Schnee ist in der Zeit von 08.00 – 20.00 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall zu entfernen, nach 20.00 Uhr gefallener Schnee bis 08.00 Uhr des folgenden Tages.
- Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu streuen. Auf den mit Sand, Kies oder Schlacke befestigten Gehwegen ist nur Glätte zu beseitigen; jedoch sind Schneemengen, die den Fußgängerverkehr behindern, unter Schonung der Gehflächen zu entfernen.
- Schnee und Eis sind auf dem an die Fahrbahn grenzenden Drittel des Gehweges oder einem Seitenstreifen zu lagern. Wo dieses nicht möglich ist, können Schnee und Eis auch auf dem Fahrbahnrand gelagert werden; Straßeneinläufe sind freizuhalten. Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf hierdurch nicht gefährdet werden. Von anliegenden Grundstücken darf der Schnee nicht auf die Straße geschafft werden.
- Gehwege im Sinne der vorstehenden Absätze sind alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger geboten ist.
Gartenabfallannahme / Strauchgutentsorgung, und Sperrmüll
Gartenabfall und Strauchgut kann auf dem Bauhof der Gemeinde nicht angenommen werden.
Der WZV bietet folgende Möglichkeiten an: Information finden Sie auf der Homepage des WZV bzw. unter Gartenabfälle