Aktuelles

Veröffentlicht am Do. 30.10.2023

Wohnraum für geflüchtete und obdachlose Menschen wird weiterhin dringend gesucht!

Ein Dach über dem Kopf zu haben, ist ein Grundbedürfnis eines jeden. Heimat- oder obdachlos zu sein, ist ein schweres Los.

Veröffentlicht am Di. 28.11.2023

GDL-Streikwarnung: AKN Zugverkehr wahrscheinlich betroffen

Kaltenkirchen, 27.11.2023. Die AKN informiert ihre Fahrgäste und die Öffentlichkeit darüber, dass die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) einen Streik in unserem Unternehmen beschlossen hat. Dies wurde uns heute durch den offiziellen gewerkschaftlichen Streikbeschluss mitgeteilt. Der Zeitpunkt sowie die Dauer des Streiks sind noch nicht bekannt. Diese Information erhalten wir kurzfristig zu einem späteren Zeitpunkt
Gerne hilft Ihnen auch das AKN Servicetelefon unter 04191 / 933 933 weiter.

Bitte behalten Sie die Aktualisierung auf der Webseite im Auge: akn.de 

AKN: Planung der Linien und der Ersatzverkehre

Veröffentlicht am Do. 19.10.2023

Großprojekt S21/S5: Information über die Anpassung der Bauzeit

Die AKN Eisenbahn GmbH informiert über die erweiterte Bauzeit für das Großprojekt S21/S5 bis voraussichtlich Ende 2028.

Die Fertigstellung des für den Betrieb der S-Bahn notwendigen Umrichterwerks ist aufgrund verlängerter Lieferzeiten nicht vor Mitte 2028 möglich

Veröffentlicht am Sa. 30.09.2023

Startschuss für die sofortige Umsetzung im ersten Bauabschnitt der Ostküstenleitung   

Das betrifft uns ja auch, wenn auch nur „am Rande“ (Nähe Beckershof).

Veröffentlicht am So. 24.09.2023

WZV beteiligt sich an bundesweiter Tonnenkontrollaktion

Zu viele Störstoffe in der Biotonne: 

Der WZV führt regelmäßige Bioabfallkontrollen durch, um zu gewährleisten, dass möglichst sauber sortierter Bioabfall in die Verwertungsanlagen gefahren wird. Denn Störstoffe, vor allem Kunststoffe und Plastiktüten, verunreinigen den Kompost, der aus den Abfällen gewonnen wird. Gemeinsam mit inzwischen über 50 anderen Abfallwirtschaftsbetrieben ist der WZV daher schon von Beginn an Mitglied der Initiative #wirfürbio. 
Bio-MülltonneAuch in diesem Herbst gibt es wieder eine Gemeinschaftsaktion aller Teilnehmer. Seit dem 18. und noch bis zum 29. September läuft eine bundesweite Kampagne unter dem Motto: „Bioabfall ist wichtig fürs Klima“. Bundesweit werben Abfallwirtschaftsbetriebe für eine gute Trennung des Bioabfalls, denn Klimaschutz beginnt an der eigenen Abfalltonne. Im Aktionszeitraum finden verstärkte Kontrollen, Informationsveranstaltungen, Aufklärung über Social Media und anderes statt. Jedes Unternehmen gestaltet die Aktionswochen etwas anders.
Unterstützt wird die bundesweite Kontrollaktion in diesem Jahr von Dr. Ulf Kämpfer, Präsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). „Bioabfälle aus der Küche und aus dem Garten tragen wertvolle Rohstoffe in sich. Unsere kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebe machen diese Rohstoffe für unsere Landwirtschaft durch professionelle Kompostierung nutzbar. Neben Kompost verwandeln unsere Abfallwirtschaftsbetriebe Bioabfall in Bio-Energie. Wer seinen Bioabfall richtig trennt, leistet einen wichtigen Beitrag für die Umwelt und damit für unsere Zukunft.“, erklärt Dr. Kämpfer.
Die WZV-Bereichsleiterin für die Abfallwirtschaft, Ceyda Oguz, hat einen Tipp für alle Kund*innen, die sich noch nicht so recht von der Plastiktüte zum Sammeln des Bioabfalls trennen können:
„Wer seinen Bioabfall in einer Plastiktüte sammeln möchte, kann den Inhalt in die Biotonne entleeren und die Plastiktüte im Anschluss in den Restmüll geben. In den meisten Fällen steht die Restmülltonne direkt neben der Biotonne“.
Deutlich einfacher ist es übrigens, Zeitungspapier oder Bioabfalltüten aus Papier zu verwenden.
Diese sind vollständig kompostierbar und saugen zudem Feuchtigkeit auf.

Infos zur Kontrollaktion finden sich unter www.wirfuerbio.de/kontrollaktion

Veröffentlicht am Mo. 07.08.2023

Bauabschnitt 2

AKN-Elektrifizierung ab 20. August 2023 bis 29. Juni 2024

Im Rahmen der Elektrifizierung der AKN-Strecke zwischen Eidelstedt und Ulzburg Süd hat die AKN Details zur zweiten Bauphase, die vom 20. August 2023 bis 29. Juni 2024 dauern wird, bekanntgegeben. Die A1 wird zwischen Eidelstedt und Burgwedel gesperrt und durch Busse ersetzt, und die Linie A2 wird ab Ulzburg Süd nach Neumünster durchgebunden. 

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Veröffentlicht am Fr. 31.03.2023

Verwendung des Reetdachhauses

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung vom 23. März 2023 die Verwendung des Reetdachhauses beschlossen.
Das Reetdachhaus (Bj. ca. 1900, ersteigert von der Gemeinde im Januar 2021) soll umgebaut und zukünftig für die Migrationssozialberatung und das „Willkommens-Team Ellerau (WTE)“ und möglichst auch für andere genutzt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Planungen für Umbau und Umnutzung zu beginnen und die Verwaltung wird beauftragt, die Förderanträge zu stellen.

Hinter dieser recht formalen Formulierung steckt die Notwendigkeit, dringend notwendige Räume für (soziale) Beratungen zu schaffen. Wenn der Plan für die Verwendung steht, kann zielgericht die Planung erfolgen. Dies betrifft die Planungen für den Umbau, die Aufnahme des Plans in das Ortsentwicklungskonzept, die zu erwartenden Kosten und die Finanzierung.
Für die Finanzierung gibt es Zuschussmöglichkeiten, die gefunden und beantragt werden müssen. Nach jetzigem Stand und entsprechenden Voranfragen ist es für Zuschüsse erforderlich bis „sehr hilfreich“, wenn das Projekt im Ortsentwicklungskonzept aufgenommen ist und auch eine möglichst vielfältige öffentliche Nutzung geplant ist. Bisherige Überlegungen sind, in dem Haus ein großes Besprechungszimmer, einen Warteraum, einen Nebenraum, Küche und sanitäre Anlagen unterzubringen.
Wie die konkrete Nutzung, vielleicht auch unter Einbeziehung des Außenbereichs aussehen wird, steht noch nicht im Detail fest. Entsprechende Wünsche und Vorstellungen wurden bereits in den vorberatenden Ausschüssen geäußert.

Ralf Martens
– Bürgermeister –

Veröffentlicht am Mi. 22.02.2023

Entlastung für Familien mit geringem Einkommen

Liebe Eltern mit Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege. Damit die mögliche Entlastungen ab Januar 2023 wirksam werden, sollten Sie den Antrag sofort stellen.

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Veröffentlicht am Fr. 09.09.2022

Lebenswichtiger Bedarf bei geschützten und nicht geschützten Kunden in einer nationalen Gasmangellage

Lebenswichtiger Bedarf bei geschützten und nicht geschützten Kunden in einer nationalen Gasmangellage

Geschützte Kunden in einer nationalen Gasmangellage Hinweise der Bundesnetzagentur

Beratung in Wohnungsnotlagen im Kreis Segeberg

Unser Beratungsangebot richtet sich an Frauen, Männer und Familien im Kreis Segeberg die Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder vergleichbare Sozialleistungen haben.

Veröffentlicht am  Mo. 11.04.2022

https://ellerau.de/wp-content/uploads/ScreenShot_20220808130515.jpegNeues Bürgerinfosystem 

Bürgerinformationssystem 

Beratungsvorlagen öffentlich 

Ratsinformationssystem 

Veröffentlicht  2022

Geflüchtete aus der Kriegsgebieten der Ukraine benötigen Unterkünfte!

Wenn auch Sie helfen möchten und vielleicht eine Unterbringung für geflüchtete Mütter mit ihren Kindern oder auch für Einzelpersonen anbieten können, dann füllen Sie bitte das Kontaktformular aus.


Online-Service / Terminvergabe für Anliegen an den Einwohnerservice der Verwaltungsgemeinschaft Quickborn für Ellerau


Persönlicher Kundenkontakt im Rathaus und in den Gemeindebüros nur über Onlineservice oder nach sonstiger Vereinbarung. 

Veröffentlicht 2022

Pflanzenwuchs / Bäume:

Es ist festgestellt worden, dass an etlichen Grundstücken in Ellerau Anpflanzungen, die sich auf Privatgrundstücken befinden, die nutzbare Breite des Geh- bzw. Radweges beeinträchtigten.

Der Pflanzenwuchs bei Gehwegen sollte bis zu einer lichten Höhe von 2,30 m nicht in den Gehweg ragen und bei Radwegen ist eine lichte Höhe von 2,50 m einzuhalten. Grenzt das Grundstück an eine öffentliche Straße, dürfen die Pflanzen bis zu einer Höhe von 4,50 m nicht in die Straße hineinragen. Dieses Maß gilt für die gesamte Fahrbahn.

Zusätzlich schränken Bäume die in den Straßenbereich hineinwachsen das erforderliche Lichtraumprofil von 4,50 m teilweise ein. Dadurch können große LKW wie z.B. Müllfahrzeuge beschädigt werden. Darüber hinaus befindet sich in etlichen Bäumen Totholz, welches bei Abbruch zur Gefahr für Straßenverkehrsteilnehmer werden kann.

Gemäß § 33 StrWGSH besteht die unmittelbare Verpflichtung des Eigentümers zur Beseitigung störender Einrichtungen.

Veröffentlicht 2022

Straßenreinigung / Winterdienst

Wie auch in den Jahren zuvor, besteht in Ellerau durch die Anlieger von Straßengrundstücken eine Reinigungspflicht für die Geh- und Radwege. In vielen Straßenteilen im Ort besteht Handlungsbedarf und die Gemeinde Ellerau bittet um ihre Mithilfe, dass betroffene Grundstückseigentümer der Auferlegung der Reinigungspflicht nachkommen.

Auszug aus der Straßenreinigungssatzunq § 3 
Art und Umfang der Reinigungspflicht

  1. Die zu reinigenden Straßenteile sind an jedem Sonnabend und an jedem Werktag vor gesetzlichen Feiertagen in der Zeit vom 01.04. – 30.09. bis 19.00 Uhr und in der Zeit vom 01.10. – 31.03. bis 17.00 Uhr zu säubern. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die dem Feuerlöschwesen dienenden Wasseranschlüsse sind jederzeit sauber und von Schnee und Eis freizuhalten. Einer mit der Reinigung verbundenen Staubentwicklung ist bei frostfreier Witterung durch Sprengen mit Wasser vorzubeugen. Im Übrigen richten sich Art und Umfang der Reinigung nach den örtlichen Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit.
  2. Die Gehwege sind bei Glatteis mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen. Die Streupflicht erstreckt sich auf die gekennzeichneten Fußgängerüberwege jeweils bis zur Fahrbahnhälfte. Nach 20.00 Uhr entstehendes Glatteis ist bis 08.00 Uhr des folgenden Tages, in der Zeit von 08.00 – 20.00 Uhr entstehendes Glatteis so oft wie erforderlich unverzüglich zu beseitigen; dieses gilt auch für Glätte, die durch festgetretenen Schnee entstanden ist.
  3. Schnee ist in der Zeit von 08.00 – 20.00 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall zu entfernen, nach 20.00 Uhr gefallener Schnee bis 08.00 Uhr des folgenden Tages.
  4. Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu streuen. Auf den mit Sand, Kies oder Schlacke befestigten Gehwegen ist nur Glätte zu beseitigen; jedoch sind Schneemengen, die den Fußgängerverkehr behindern, unter Schonung der Gehflächen zu entfernen.
  5. Schnee und Eis sind auf dem an die Fahrbahn grenzenden Drittel des Gehweges oder einem Seitenstreifen zu lagern. Wo dieses nicht möglich ist, können Schnee und Eis auch auf dem Fahrbahnrand gelagert werden; Straßeneinläufe sind freizuhalten. Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf hierdurch nicht gefährdet werden. Von anliegenden Grundstücken darf der Schnee nicht auf die Straße geschafft werden.
  6.  Gehwege im Sinne der vorstehenden Absätze sind alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger geboten ist.

Gartenabfallannahme / Strauchgutentsorgung, und Sperrmüll

Gartenabfall und Strauchgut kann auf dem Bauhof der Gemeinde nicht angenommen werden.

Der WZV bietet folgende Möglichkeiten an:  Information  finden Sie auf der Homepage des WZV bzw. unter Gartenabfälle

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