Online-Angebot | Terminvergabe
Das Rathaus in Ellerau und Quickborn ist für Kundenverkehr nur mit Terminvergabe geöffnet. Um das Ansteckungsrisiko gering zu halten, gelten Regelungen zum Betreten des Rathauses.
Besuche daher ausschließlich mit Terminvergaben in allen Servicebüros der Verwaltungsgemeinschaft. Eine Terminbuchung ist insbesondere erforderlich in allen Pass- und Personalausweisangelegenheiten sowie für die An- und Ummeldung einer Wohnung.
Fast alle anderen Leistungen können Sie überwiegend bereits auch ohne einen Rathausbesuch über die von der Verwaltung zur Verfügung gestellten ONLINE-Angebote in unterschiedlichster Form erhalten.
Online-Angebot
haben in den zurückliegenden Wochen schon viele Einwohnerinnen und Einwohner gut genutzt und dies soll möglichst auch weiterhin erfolgen, wo es machbar ist:
Serviceleistungen ohne Rathausbesuch
Auch ohne Erwähnung, die Serviceleistungen sowie Leistungsbeschreibungen gelten ausdrücklich auch für die Gemeinde Ellerau.
Besuch im Rathaus
- Im Foyer des Rathauses wird für Besucher Hände-Desinfektionsmittel bereit gestellt.
- Mundschutzpflicht für Besucher.
Terminvergabe
Für den Besuch des Rathauses Ellerau wie auch Quickborn gilt:
Bringen Sie bitte auch den COVID-19 Datenerhebungsvordruck ausgefüllt zum Termin mit.