Corona Förderprogramme für Unternehmen
Nachhaltigkeitspreis Schleswig-Holstein 2021
Bewerbung bis zum 13.November 2020 möglich
Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen,
Härtefall-Fonds des Landes für Betriebe
Informationen zur Beantragung beim Land
Zuschüsse aus dem Klimaschutzprogramm des Landes für Ellerauer Bürgerinnen und Bürger
Ziel des Förderprogramms ist es, die Bürgerinnen und Bürger in ihren eigenen Klimaschutzbemühungen zu unterstützen. Sie sollen möglichst unkompliziert einen Zuschuss vom Land erhalten können, wenn sie selbst eine Investition in den Klimaschutz tätigen. Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein, sofern keine wirtschaftliche Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Fördergegenstand ausgeübt wird.
Weitere Informationen zum Förderprogramm
Hier können Anträge für folgende Fördergegenstände gestellt werden:
- ein Lastenfahrrad
- eine Wallbox
- einen Stromspeicher
- eine PV-Balkonanlage
- eine Solarthermieanlage
- eine nicht fossile Heizungsanlage
- die Einrichtung eines Fernwärmeanschlusses
- die Errichtung eines Gründaches
- eine Regenwasserzisterne
Die Höhe der Förderung unterscheidet sich je nach Fördergegenstand. Alle Infos dazu finden Sie in der Förderrichtlinie.
FAQ – Fragen und Antworten zum Förderprogramm
Bei Fragen wenden Sie sich gern per E-Mail an unseren Kontakt