Aktuelles

  Veröffentlicht am Sa.  06.06.2026  ⇓

Fünf Monate Wertstofftonne im Kreis Segeberg:

Erfolgreiche Einführung geht in den Regelbetrieb über

Seit rund fünf Monaten werden Verpackungsabfälle im Kreis Segeberg nicht mehr über den Gelben Sack gesammelt. Stattdessen werden Verpackungen gemeinsam mit Haushaltsgegenständen aus Kunststoff und Metall über die neue Wertstofftonne erfasst. Mit der Einführung wurde ein modernes und komfortables Sammelsystem etabliert, das von den Bürgerinnen und Bürgern im Kreisgebiet gut angenommen wird.

„Mit der Wertstofftonne wurde ein komplett neues Sammelsystem eingeführt und rund 90.000 Haushalte mit Behältern ausgestattet. Das war eine logistische und organisatorische Großaufgabe, die wir für unser eigenes Sammelgebiet erfolgreich umgesetzt haben“, sagt Ceyda Oguz, Bereichsleitung Abfallwirtschaft und Abfallanlagen beim WZV.

Darüber hinaus hat der WZV die Einführung der Wertstofftonne im gesamten Kreisgebiet intensiv begleitet. Neben der Ausstattung der Haushalte im eigenen Sammelgebiet unterstützte der Verband auch die Einführung im übrigen Kreisgebiet durch umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit sowie die Weitergabe bekannter Aufstelladressen. Gleichzeitig standen die Mitarbeitenden des WZV Bürgerinnen und Bürgern, Gemeinden und Amtsverwaltungen mit Informationen und Unterstützung zur Seite.

„Die Umstellung auf ein neues Sammelsystem dieser Größenordnung gelingt nur mit großem Engagement vieler Beteiligter. Unsere Mitarbeitenden haben in den vergangenen Monaten zahlreiche Anfragen aus dem gesamten Verbandsgebiet bearbeitet und durch Abstimmung mit den zuständigen Stellen bei der Findung pragmatischer Lösungen unterstützt“, so Oguz.

Inzwischen haben nahezu alle Haushalte ihre Wertstofftonne erhalten und die regelmäßigen Sammeltouren sind erfolgreich etabliert. Damit geht die Einführung nun in den Regelbetrieb über.

Ab dem 15. Juni 2026 werden im Verbandsgebiet ausschließlich die vorgesehenen Wertstoffbehälter geleert. Während der Einführungsphase wurden zusätzlich bereitgestellte Säcke teilweise noch mitgenommen, um den Übergang für die Bürgerinnen und Bürger möglichst unkompliziert zu gestalten.

„Die Wertstofftonne ist nun das etablierte Sammelsystem im Kreis Segeberg. Nach einer erfolgreichen Einführungsphase können wir den Übergang jetzt abschließen und in den regulären Betrieb wechseln“, erklärt Oguz.

Mit Verpackungsabfällen und Wertstoffen gefüllte Säcke aus leicht reißbarem Material – auch Gelbe Säcke – können weiterhin gebührenfrei auf den Recyclinghöfen des WZV abgegeben werden.

Haushalte, die bislang noch keine Wertstofftonne erhalten haben, werden gebeten, sich zeitnah an das jeweils zuständige Sammelunternehmen (RMG oder WZV) zu wenden.

  Veröffentlicht am Do. 04.06.2026  ⇓

FerienLeseClub

Die kompletten Sommerferien (04.07-16.08.26) können Kinder überall Bücher lesen und Steckbriefe dazu bei uns der Gemeindebücherei abgeben. Am 26.08.26 findet eine Abschlussparty mit Urkundenverleihung statt. Anmeldung jederzeit in oder kurz vor den Ferien möglich. Die Teilnahme ist kostenlos und auch ohne Büchereimitgliedschaft möglich!

  Veröffentlicht am Do. 04.06.2026  ⇓

Befall der Bäume durch Motten

Die Gemeinde hat diverse Meldungen über den Befall von einigen Bäumen erhalten.
Dabei handelt es sich um den Befall von der Gespinstmotte (nicht Eichenprozessionsspinner). Die Gespinstmotte ist vollkommen ungefährlich für den Menschen. Lediglich die befallenen Bäume werden kahlgefressen. Laut Aussage des Baumgutachters erholen sich die Bäume in der Regel davon jedoch wieder.

Daher besteht kein Handlungsbedarf seitens der Bauhofkollegen.

⇓  Veröffentlicht am Di. 11.03.2026  ⇓

⇓  Veröffentlicht am Di. 20.01.2026  ⇓

Entwurf zur kommunalen Wärmeplanung

Die Gemeinde Ellerau hat im Jahr 2025 den Prozess zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung aufgenommen und hierfür gemeinsam mit der HIC Consulting (ehem. Hamburg Institut) ein umfassendes strategisches Konzept entwickelt. Diese Planung stellt einen wesentlichen Baustein auf dem Weg zur angestrebten Klimaneutralität dar und dient als fachliches Instrument, um die zukünftige Wärmeversorgung im gesamten Gemeindegebiet ganzheitlich und koordiniert auszurichten. Sie berücksichtigt die geltenden gesetzlichen Zielvorgaben und schafft eine Grundlage für eine langfristig tragfähige Entwicklung des lokalen Wärmesektors.
Zentrale Schwerpunkte bilden die Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung sowie die Reduzierung des Wärmebedarfs. Die Kommunale Wärmeplanung verfolgt das Ziel, lokalen Akteuren eine verlässliche Orientierung darüber zu geben, welche Formen der Wärmeversorgung in den unterschiedlichen Bereichen des Gemeindegebiets künftig bevorzugt in Betracht kommen können.
Obwohl es sich um ein informelles Planungsinstrument ohne unmittelbare rechtliche Bindungswirkung handelt, fungiert es als strategische Entscheidungsgrundlage innerhalb der kommunalen Steuerungsprozesse. Durch die enge Verzahnung mit diesen Prozessen wird eine koordinierte Weiterentwicklung der Wärmewendestrategie unterstützt und eine nachhaltige Transformation des Wärmesektors ermöglicht.

⇓  Veröffentlicht am Fr. 30.01.2026  ⇓

Kleiderkammer vom Roten Kreuz geschlossen 

Nachdem die Altkleidersammlung des DRK Ortsvereins Ende Mai 2025 eingestellt wurde, wurde jetzt nach Ausgabe der Restbestände, die Ausgabe von Bekleidung an Bedürftige Ende Dezember 2025 eingestellt. Das Rote Kreuz bedauert diesen Schritt, sieht sich aber wegen der allgemein schlechten wirtschaftlichen Lage des Alttextilmarktes nicht in der Lage die Kleiderkammer weiter zu betreiben.

⇓  Veröffentlicht am Di. 27.01.2026  ⇓

Ellerau versteigert Drehleiter

https://ellerau.de/wp-content/uploads/Leiterwagen.jpgDie Feuerwehr Ellerau hat eine gebrauchte Drehleiter nach fünf Jahren teurer verkauft, als sie damals dafür bezahlt hat.

Lesen Sie hier, wie das möglich ist.

⇓  Veröffentlicht am Do. 08.01.2026  ⇓

Vorbereitung auf Notfall und Stromausfall

Am 07.01.2026 auf NDR Info wurde ein Fernsehbericht zu unseren Ellerauer Vorbereitungen für einen längeren Stromausfall gesendet.

Wehrführer Jan Ahlers und Bürgermeister Ralf Martens haben zu dem Thema einen aktuellen Podcast (ggf. kostenlose Anmeldung erforderlich) aufgenommen:

In dieser Folge von Crashkurs Krise zeigen Bürgermeister Ralf Martens und Feuerwehrchef Jan Ahlers aus Ellerau (6.200 Einwohner), wie eine kleine Kommune mit begrenzten Mitteln ein beeindruckendes Blackout-Konzept entwickelt hat.

Gemeinsam mit Feuerwehr, Politik und Verwaltung entsteht aus einer einfachen Frage – „Was machen wir, wenn der Strom länger weg ist?“ – ein vollständiger Krisenplan: mit Leuchttürmen / Notfallinformationspunkten, klaren Rollen („Leuchtturmwärter“), realistischen Abläufen und einer kommunikationslosen Alarmierung, falls Handynetz und digitale Systeme versagen.

Diese Episode ist ein Best-Practice für alle Kommunen, die ihr Krisenmanagement stärken und ihren Bevölkerungsschutz resilienter machen wollen – unabhängig von Größe oder Budget.

Kleine Kommune, großer Plan: Ellerau macht sich Blackout-sicher (Teil 1)

Was tun, wenn der Strom länger ausfällt – und niemand von außen helfen kann?

Ellerau testet seinen Krisenplan (Teil 2)

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⇓  Veröffentlicht am Fr. 05.12.2025  ⇓

An alle Ellerauer Eigentümer 

Es ist festgestellt worden, dass an etlichen Grundstücken in Ellerau Anpflanzungen, die sich auf Privatgrundstücken befinden, die nutzbare Breite des Geh- bzw. Radweges beeinträchtigten. Der Pflanzenwuchs bei Gehwegen sollte bis zu einer lichten Höhe von 2,30 m nicht in den Gehweg ragen und bei Radwegen ist eine lichte Höhe von 2,50 m einzuhalten.

Grenzt das Grundstück an eine öffentliche Straße, dürfen die Pflanzen bis zu einer Höhe von 4,50 m nicht in die Straße hineinragen. Dieses Maß gilt für die gesamte Fahrbahn. Zusätzlich schränken Bäume die in den Straßenbereich hineinwachsen das erforderliche Lichtraumprofil von 4,50 m teilweise ein. Dadurch können große LKW wie z.B. Müllfahrzeuge beschädigt werden. Darüber hinaus befindet sich in etlichen Bäumen Totholz, welches bei Abbruch zur Gefahr für Straßenverkehrsteilnehmer werden kann. Gemäß § 33 StrWGSH besteht die unmittelbare Verpflichtung des Eigentümers zur Beseitigung störender Einrichtungen.

Straßenreinigung /Winterdienst

Wie auch in den Jahren zuvor, besteht in Ellerau durch die Anlieger von Straßengrundstücken eine Reinigungspflicht für die Geh- und Radwege. In vielen Straßenteilen im Ort besteht Handlungsbedarf und die Gemeinde Ellerau bittet um ihre Mithilfe, dass betroffene Grundstückseigentümer der Auferlegung der Reinigungspflicht nachkommen.

Auszug aus der Straßenreinigungssatzunq § 3 – Art und Umfang der Reinigungspflicht

1. Die zu reinigenden Straßenteile sind an jedem Sonnabend und an jedem Werktag vor gesetzlichen Feiertagen in der Zeit vom 01.04. – 30.09. bis 19.00 Uhr und in der Zeit vom 01.10. – 31.03. bis 17.00 Uhr zu säubern. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die dem Feuerlöschwesen dienenden Wasseranschlüsse sind jederzeit sauber und von Schnee und Eis freizuhalten. Einer mit der Reinigung verbundenen Staubentwicklung ist bei frostfreier Witterung durch Sprengen mit Wasser vorzubeugen. Im Übrigen richten sich Art und Umfang der Reinigung nach den örtlichen Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit.

2. Die Gehwege sind bei Glatteis mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen. Die Streupflicht erstreckt sich auf die gekennzeichneten Fußgängerüberwege jeweils bis zur Fahrbahnhälfte. Nach 20.00 Uhr entstehendes Glatteis ist bis 08.00 Uhr des folgenden Tages, in der Zeit von 08.00 – 20.00 Uhr entstehendes Glatteis so oft wie erforderlich unverzüglich zu beseitigen; dieses gilt auch für Glätte, die durch festgetretenen Schnee entstanden ist.

3. Schnee ist in der Zeit von 08.00 – 20.00 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall zu entfernen, nach 20.00 Uhr gefallener Schnee bis 08.00 Uhr des folgenden Tages.

4. Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu streuen. Auf den mit Sand, Kies oder Schlacke befestigten Gehwegen ist nur Glätte zu beseitigen; jedoch sind Schneemengen, die den Fußgängerverkehr behindern, unter Schonung der Gehflächen zu entfernen.

5. Schnee und Eis sind auf dem an die Fahrbahn grenzenden Drittel des Gehweges oder einem Seitenstreifen zu lagern. Wo dieses nicht möglich ist, können Schnee und Eis auch auf dem Fahrbahnrand gelagert werden; Straßeneinläufe sind freizuhalten. Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf hierdurch nicht gefährdet werden. Von anliegenden Grundstücken darf der Schnee nicht auf die Straße geschafft werden.

6. Gehwege im Sinne der vorstehenden Absätze sind alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger geboten ist.

⇓  Veröffentlicht am Do. 12.09.2025  ⇓

AKN fährt wieder, aber…

Erfreulicherweise fährt die AKN seit dem 6. September wieder.
Leider kommt es aber zu Verzögerungen, da technische Problem erkannt und auch in Kürze behoben werden sollen.
Durch einen morgendlichen und abendlichen 10-Minuten-Takt der AKN kommt es insbesondere im Berliner Damm zu erheblichen Wartezeiten bis zu 15 Minuten. Die AKN hat zugesagt die Situation zu prüfen und, wenn möglich, zu optimieren.

Neuer AKN Fahrplan für die Linie A1 | AKN 

⇓  Veröffentlicht am Di. 03.06.2025  ⇓

Beendung DRK-Altkleidersammlung

Die DRK-Altkleidersammlung des DRK Ortsverein Ellerau endete am 31.05.2025. Die Container an den Standorten Berliner Damm 37, Buchenweg 1 und Moortwiete 70 wurden eingeholt und werden auch nicht wieder aufgestellt. Der Grund hierfür ist die schlechte wirtschaftliche Situation des Alttextilmarktes.

⇓  Veröffentlicht am Mi. 14.11.2024  ⇓

Altkleidersammlung unter erschwerten Bedingungen

Aufgrund der Insolvenz eines Sammelunternehmens für Alttextilien kommt es im Kreis Segeberg aktuell zu teilweise überfüllten Kleidercontainern.

Der WZV informiert in der anliegenden Pressemitteilung über die Situation, zeigt Alternativen auf und bittet seine Kunden, keine Textilien neben vollen Containern abzulegen.

Presse Information WZV   Sammelstellen WZV

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⇓  Veröffentlicht am Di. 25.66.2024  ⇓

Ergebnisse des Zensus 2022 werden veröffentlicht

⇓  Veröffentlicht am Mo.  10.06.2024  ⇓

Langer Stromausfall

In diesem Flyer* erhalten Sie Informationen über folgende Themen:
  • Was tun, wenn der Strom wegbleibt?
  • Lebensmittel und Medikamente
  • Hygiene, Wärme, Kraftstoff und Bargeld
  • Licht und einfache Energie
  • Grundsätze für den längeren Stromausfall

Denn: Ein längerer Stromausfall kann nicht nur bei Energieknappheit eintreten, sondern zum Beispiel auch bei Extremwetterlagen.

Weitere wertvolle Informationen erhalten Sie beim
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)„.

* Der Flyer wurde in Zusammenarbeit der Freiwilligen Feuerwehr, den Fraktionsvorsitzenden und dem Bürgermeister der Gemeinde Ellerau erstellt.

Veröffentlicht am Mi.  10.04.2024

Wichtige Information

Parken im Kreuzungsbereich 

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das Parken im Kreuzungsbereich, auch bei sogenannten T-Kreuzungen verboten ist. Die Details dazu regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Hierzu ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog 2024

Hier kam es bereits zu mehreren kritischen Situationen und Unfällen.

Helfen Sie mit, gefährliche Situationen und Unfälle zu vermeiden.

Veröffentlicht am Mi.  10.04.2024

Öffentliche E-Ladestationen

Die Vorbereitungen für das Erstellen von mehreren E-Ladestationen in Ellerau haben begonnen. Nähere Informationen dazu folgen in Kürze.

Bekanntmachung
über die Veröffentlichung der Planunterlagen Ostküstenleitung

Wesentlicher Inhalt der Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens:

  • Verschiebung des Umspannwerks Kreis Segeberg in westliche Richtung
  • Änderung an der Erdkabeltrasse (Verlegeart) im Bereich Henstedt-Ulzburg und im Bereich des Dükers (Anpassung Vorbau)
  • Aufweitung der Schutzbereiche der Unterquerungen der Erdkabeltrasse im Bereich Henstedt-Ulzburg und Kisdorferwohld
  • Änderung an der Kabelübergangsanlage im Bereich Henstedt-Ulzburg/ Ost, Kisdorferwohld/ Ost und Kisdorferwohld/ West
  • Änderungen an Zufahrten und Zuwegungen
  • Änderung der Provisorien
  • Ergänzung diverser Ausweichbuchten
  • Änderung einer Einleitstelle
  • Anpassung der naturschutzfachlichen Unterlagen
  • Anpassung der Kompensation
Veröffentlicht am Mo.  26.02.2024

Der neue Gemeindesong für Ellerau 

Wir danken der Person ganz herzlich, die Ellerau bei R.SH für diesen Song angemeldet hat.

Veröffentlicht am Mi.  31.01.2024

Im richtigen Moment am richtigen Ort sein!
Defibrillatoren hindernisfrei zugänglich

Der Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport der Gemeinde Ellerau hat am 02.11.2023 folgenden Beschluss gefasst: Die Umsetzung der vorhandenen Defibrillatoren nach draußen in die Hauptzugangsbereiche der Liegenschaften Knud-Hansen-Halle, Dorfstr. 51 und Bürgerhaus, Hojerweg 2. Der Defibrillator des Typs HS1 in der Knud-Hansen-Halle wurde gegen einen FRx ausgetauscht, da dieser besser für den Außenbereich geeignet ist. Seit Anfang des Jahres 2024 sind die Standorte beider Defibrillatoren in der Gemeinde Ellerau für jedermann hindernisfrei zugänglich. Diese hängen in den beheizbaren Defibrillatoren-Boxen an den Haupteingängen des Bürgerhauses, Hojerweg 2 und der Knud-Hansen-Halle, Dorfstr. 51.

Ebenfalls wurden 9 beschriftete Hinweisschilder in langnachleuchtender Ausführung gut sichtbar an den dafür geplanten Standorten angebracht.

Veröffentlicht am Do. 30.10.2023

Wohnraum für geflüchtete und obdachlose Menschen wird weiterhin dringend gesucht!

Ein Dach über dem Kopf zu haben, ist ein Grundbedürfnis eines jeden. Heimat- oder obdachlos zu sein, ist ein schweres Los.

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Veröffentlicht am Mi. 22.02.2023

Entlastung für Familien mit geringem Einkommen

Liebe Eltern mit Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege. Damit die mögliche Entlastungen ab Januar 2023 wirksam werden, sollten Sie den Antrag sofort stellen.

Beratung in Wohnungsnotlagen im Kreis Segeberg

Unser Beratungsangebot richtet sich an Frauen, Männer und Familien im Kreis Segeberg die Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder vergleichbare Sozialleistungen haben.

Veröffentlicht  2022

Geflüchtete aus der Kriegsgebieten der Ukraine benötigen Unterkünfte!

Wenn auch Sie helfen möchten und vielleicht eine Unterbringung für geflüchtete Mütter mit ihren Kindern oder auch für Einzelpersonen anbieten können, dann füllen Sie bitte das Kontaktformular aus.


Online-Service / Terminvergabe für Anliegen an den Einwohnerservice der Verwaltungsgemeinschaft Quickborn für Ellerau


Persönlicher Kundenkontakt im Rathaus und in den Gemeindebüros nur über Onlineservice oder nach sonstiger Vereinbarung. 

Veröffentlicht 2022

Pflanzenwuchs / Bäume:

Es ist festgestellt worden, dass an etlichen Grundstücken in Ellerau Anpflanzungen, die sich auf Privatgrundstücken befinden, die nutzbare Breite des Geh- bzw. Radweges beeinträchtigten.

Der Pflanzenwuchs bei Gehwegen sollte bis zu einer lichten Höhe von 2,30 m nicht in den Gehweg ragen und bei Radwegen ist eine lichte Höhe von 2,50 m einzuhalten. Grenzt das Grundstück an eine öffentliche Straße, dürfen die Pflanzen bis zu einer Höhe von 4,50 m nicht in die Straße hineinragen. Dieses Maß gilt für die gesamte Fahrbahn.

Zusätzlich schränken Bäume die in den Straßenbereich hineinwachsen das erforderliche Lichtraumprofil von 4,50 m teilweise ein. Dadurch können große LKW wie z.B. Müllfahrzeuge beschädigt werden. Darüber hinaus befindet sich in etlichen Bäumen Totholz, welches bei Abbruch zur Gefahr für Straßenverkehrsteilnehmer werden kann.

Gemäß § 33 StrWGSH besteht die unmittelbare Verpflichtung des Eigentümers zur Beseitigung störender Einrichtungen.

Veröffentlicht 2022

Gartenabfallannahme / Strauchgutentsorgung, und Sperrmüll

Gartenabfall und Strauchgut kann auf dem Bauhof der Gemeinde nicht angenommen werden.

Der WZV bietet folgende Möglichkeiten an:  Information  finden Sie auf der Homepage des WZV bzw. unter Gartenabfälle