Grundsteuerreform

Veröffentlicht am Di. 28.06.2022

Reform der Grundsteuer

Ab dem 1. Juli – Abgabe der Steuererklärung für die Grundstückeigentümer
Vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 müssen alle Eigentümer eine sogenannte Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Im Vorfeld wird das Finanzministerium noch im Juni 2022 alle ca. 1,3 Mio. Steuerpflichtigen in einem Schreiben informieren. Für Nachfragen sind entsprechende Telefonnummern der Finanzämter im Schreiben vorgesehen.

Das vorläufige Muster Schreiben ist hier zum Download beigefügt.

Abgabe der Erklärung ab 1. Juli 2022 möglich

Ab dem 1. Juli 2022 sollen alle Eigentümer:innen eine Erklärung für ihren Grundbesitz abgeben. Die Erklärung ist bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt einzureichen. Sie ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln.

Was muss ich tun?

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Video zur Umsetzung der Grundsteuerreform