Aktuelles

Veröffentlicht am Do. 08.01.2026

Notfall und Stromausfall

Am 07.01.2026 auf NDR Info wurde ein Fernsehbericht zu unseren Ellerauer Vorbereitungen für einen längeren Stromausfall gesendet.

Wir (Wehrführer Jan Ahlers und Bürgermeister Ralf Martens) haben zu dem Thema einen aktuellen Podcast (ggf. kostenlose Anmeldung erforderlich) aufgenommen:
 

Kleine Kommune, großer Plan: Ellerau macht sich blackout-sicher (Teil 1)

Was tun, wenn der Strom länger ausfällt – und niemand von außen helfen kann?

In dieser Folge von Crashkurs Krise zeigen Bürgermeister Ralf Martens und Feuerwehrchef Jan Ahlers aus Ellerau (6.200 Einwohner), wie eine kleine Kommune mit begrenzten Mitteln ein beeindruckendes Blackout-Konzept entwickelt hat.

Gemeinsam mit Feuerwehr, Politik und Verwaltung entsteht aus einer einfachen Frage – „Was machen wir, wenn der Strom länger weg ist?“ – ein vollständiger Krisenplan: mit Leuchttürmen / Notfallinformationspunkten, klaren Rollen („Leuchtturmwärter“), realistischen Abläufen und einer kommunikationslosen Alarmierung, falls Handynetz und digitale Systeme versagen.

Diese Episode ist ein Best-Practice für alle Kommunen, die ihr Krisenmanagement stärken und ihren Bevölkerungsschutz resilienter machen wollen – unabhängig von Größe oder Budget.

Veröffentlicht am Di. 06.01.2026

Einladung zum Neujahrsempfang 2026

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, zum Neujahrsempfang der Gemeinde Ellerau
am Sonntag, den 11. Januar 2026
um 11:30 Uhr im Bürgerhaus, Højerweg 2
lade ich Sie herzlich ein und freue mich, Sie an diesem Tag begrüßen zu dürfen. In entspannter Atmosphäre möchte ich mit Ihnen das zurückliegende Jahr kurz zu Wort bringen, das neue Jahr begrüßen und dabei Gelegenheit zu persönlichen Gesprächen finden.

Mit freundlichen Grüßen und guten Wünschen für das neue Jahr
Ralf Martens
Bürgermeister

Veröffentlicht am Di. 31.12.2025

Weihnachtsbaum-Entsorgung

Die Weihnachtsbäume auf den Sammelplätzen

  • Parkplatz Freibad 
  • Parkplatz Mittelweg Höhe 31 bis 35

werden am 12.01.2026 abgeholt.

Veröffentlicht am Mo. 15.12.2025

Zum 01. Januar 2026 wird im Kreis Segeberg die Wertstofftonne für alle privaten Haushalte eingeführt. Sie ersetzt nicht nur die bisherige Sammlung von Verpackungsabfällen über den Gelben Sack, sondern bietet einen großen Mehrwert für die Umwelt und Sie als Kunde (w/m/d).

Veröffentlicht am Fr. 05.12.2025

An alle Ellerauer Eigentümer 

Es ist festgestellt worden, dass an etlichen Grundstücken in Ellerau Anpflanzungen, die sich auf
Privatgrundstücken befinden, die nutzbare Breite des Geh- bzw. Radweges beeinträchtigten.
Der Pflanzenwuchs bei Gehwegen sollte bis zu einer lichten Höhe von 2,30 m nicht in den Gehweg ragen und bei Radwegen ist eine lichte Höhe von 2,50 m einzuhalten.

Grenzt das Grundstück an eine öffentliche Straße, dürfen die Pflanzen bis zu einer Höhe von 4,50 m nicht in die Straße hineinragen. Dieses Maß gilt für die gesamte Fahrbahn. Zusätzlich schränken

Bäume die in den Straßenbereich hineinwachsen das erforderliche Lichtraumprofil von 4,50 m teilweise ein. Dadurch können große LKW wie z.B. Müllfahrzeuge beschädigt werden. 

Darüber hinaus befindet sich in etlichen Bäumen Totholz, welches bei Abbruch zur Gefahr für
Straßenverkehrsteilnehmer werden kann. Gemäß § 33 StrWGSH besteht die unmittelbare Verpflichtung des Eigentümers zur Beseitigung störender Einrichtungen.

Straßenreinigung /Winterdienst

Wie auch in den Jahren zuvor, besteht in Ellerau durch die Anlieger von Straßengrundstücken eine
Reinigungspflicht für die Geh- und Radwege. In vielen Straßenteilen im Ort besteht Handlungsbedarf und die Gemeinde Ellerau bittet um ihre Mithilfe, dass betroffene Grundstückseigentümer der Auferlegung der Reinigungspflicht nachkommen.
Auszug aus der Straßenreinigungssatzunq § 3 – Art und Umfang der Reinigungspflicht

1. Die zu reinigenden Straßenteile sind an jedem Sonnabend und an jedem Werktag vor gesetzlichen Feiertagen in der Zeit vom 01.04. – 30.09. bis 19.00 Uhr und in der Zeit vom 01.10. – 31.03. bis 17.00 Uhr zu säubern. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die dem Feuerlöschwesen dienenden Wasseranschlüsse sind jederzeit sauber und von Schnee und Eis freizuhalten. Einer mit der Reinigung verbundenen Staubentwicklung ist bei frostfreier Witterung durch Sprengen mit Wasser vorzubeugen. Im Übrigen richten sich Art und Umfang der Reinigung nach den örtlichen Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit.

2. Die Gehwege sind bei Glatteis mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen. Die Streupflicht erstreckt sich auf die gekennzeichneten Fußgängerüberwege jeweils bis zur Fahrbahnhälfte. Nach 20.00 Uhr entstehendes Glatteis ist bis 08.00 Uhr des folgenden Tages, in der Zeit von 08.00 – 20.00 Uhr entstehendes Glatteis so oft wie erforderlich unverzüglich zu beseitigen; dieses gilt auch für Glätte, die durch festgetretenen Schnee entstanden ist.

3. Schnee ist in der Zeit von 08.00 – 20.00 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall zu entfernen, nach 20.00 Uhr gefallener Schnee bis 08.00 Uhr des folgenden Tages.

4. Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu streuen. Auf den mit Sand, Kies oder Schlacke befestigten Gehwegen ist nur Glätte zu beseitigen; jedoch sind Schneemengen, die den Fußgängerverkehr behindern, unter Schonung der Gehflächen zu entfernen.

5. Schnee und Eis sind auf dem an die Fahrbahn grenzenden Drittel des Gehweges oder einem
Seitenstreifen zu lagern. Wo dieses nicht möglich ist, können Schnee und Eis auch auf dem Fahrbahnrand gelagert werden; Straßeneinläufe sind freizuhalten. Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf hierdurch nicht gefährdet werden. Von anliegenden Grundstücken darf der Schnee nicht auf die Straße geschafft werden.

6. Gehwege im Sinne der vorstehenden Absätze sind alle Straßenteile, deren Benutzung durch
Fußgänger geboten ist.

Veröffentlicht am Do. 12.09.2025

AKN fährt wieder, aber…

Erfreulicherweise fährt die AKN seit dem 6. September wieder.
Leider kommt es aber zu Verzögerungen, da technische Problem erkannt und auch in Kürze behoben werden sollen.
Durch einen morgendlichen und abendlichen 10-Minuten-Takt der AKN kommt es insbesondere im Berliner Damm zu erheblichen Wartezeiten bis zu 15 Minuten. Die AKN hat zugesagt die Situation zu prüfen und, wenn möglich, zu optimieren.

Neuer AKN Fahrplan für die Linie A1 | AKN 

Veröffentlicht am Mi. 01.07.2025

Kündigung Öffentlich-rechtlicher-Vertrag (ÖRV) durch die Stadt Quickborn


Die Ratsversammlung der Stadt Quickborn hat am 25. Juni 2025 einstimmig beschlossen, den ÖRV aus 2018 mit der Gemeinde Ellerau fristgerecht zu kündigen.
Die Kündigung mit Wirkung zum 31.12.2027 haben wir am 27. Juni erhalten.

Die Gespräche zur Neuverhandlung des ÖRV sollen, so ist es im Beschluss der Ratsversammlung formuliert, für Ellerau ohne zeitliches Limit fortgesetzt werden.
Der Beschluss beinhaltet auch, dass es „Ziel der Stadt Quickborn ist, eine partnerschaftliche und faire Lösung in der Angelegenheit zur Fortsetzung der Verwaltungsgemeinschaften zu finden“.

Für die Gemeinden Ascheberg (bis 30.6.25), Bönningstedt und Hasloh (beide bis 31.12.25) soll der Vertrag auch gekündigt werden. Für diese Gemeinden wird eine Neuverhandlung bis zum 30.9.2025 angestrebt.

Vor diesem Beschluss hatte die Stadt Quickborn im April 2025 der Gemeinde Ellerau einen Änderungsvertrag vorgestellt, der für Ellerau bei weitgehend gleichen Leistungen deutlich höhere Kosten bedeuten würde und um eine Entscheidung bis zum 20. Juni gebeten.
Nach Beratung und Beschluss in der Gemeindevertretung am 19. Juni wurde am 20. Juni die Nichtannahme des neuen Vertrags erklärt. Die Begründung verweist auf §8 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein, nach der die Gemeinden angehalten sind, wirtschaftlich und sparsam zu handeln.

Die Verwaltungskosten, die Ellerau an die Stadt Quickborn zahlt, betragen für verschiedene Jahre:
Der Jahresabschluss 2024 weist 1.768.095 € aus, als Plan für 2025 und 2026 sind 2.007.100€ und 2.010.600 € genannt (s. Jahresabschluss, Lagebericht, Seite 11).
Die Stadt Quickborn verlangt (nach neuer Berechnung der für Ellerau notwendigen 23,18 Vollzeit-Stellen) ab 2026 2.507.958,66 €. Hierin sind aber einige Leistungen aus dem Fachbereich 10/Hochbau nicht enthalten (ca. 300 TEUR).
Dieser Mehraufwand ist für Ellerau nicht plausibel nachvollziehbar.
Im Jahresabschluss 2023 der Stadt Quickborn wird für die „Gemeinde Ellerau Verwaltungsgemeinschaft“ noch ein positiver Ertrag von 317.744.06 € ausgewiesen.

Um einen Zusatzbetrag i.H.v. ca. 500 TEUR zu finanzieren, müssten z.B. die Ellerauer Grundsteuern um 50 Prozent angehoben werden. Dies wäre nach Ansicht der Gemeindevertretung der Gemeinde nicht zu vermitteln.

Aufgabe ist es nun, für Ellerau eine wirtschaftliche und sparsame Lösung zu finden. Dies kann z.B. durch Nachverhandeln mit Quickborn, einer Einigung mit einer anderen Verwaltung oder der Einrichtung einer Ellerauer Verwaltung mit einer oder mehreren Kommunen als Verwaltungsgemeinschaften sein.

Die Gespräche und notwendigen Maßnahmen hierfür haben begonnen.

Ralf Martens

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Veröffentlicht am Di. 03.06.2025

Beendung DRK-Altkleidersammlung

Die DRK-Altkleidersammlung des DRK Ortsverein Ellerau endete am 31.05.2025. Die Container an den Standorten Berliner Damm 37, Buchenweg 1 und Moortwiete 70 wurden eingeholt und werden auch nicht wieder aufgestellt. Der Grund hierfür ist die schlechte wirtschaftliche Situation des Alttextilmarktes.

Veröffentlicht am Mi. 15.04.2025

Wochenmarkt

Der Ellerauer Wochenmarkt wird zum 30.04.2025 eingestellt.

Veröffentlicht am Mi.  14.11.2024

Altkleidersammlung unter erschwerten Bedingungen

Aufgrund der Insolvenz eines Sammelunternehmens für Alttextilien kommt es im Kreis Segeberg aktuell zu teilweise überfüllten Kleidercontainern.

Der WZV informiert in der anliegenden Pressemitteilung über die Situation, zeigt Alternativen auf und bittet seine Kunden, keine Textilien neben vollen Containern abzulegen.

Presse Information WZV   Sammelstellen WZV

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Veröffentlicht am Fr.  28.06.2024

Kein Weiterbau des Hillwood-Vorhabens: Oberverwaltungsgericht Schleswig gibt Quickborner Beschwerde gegen Massenlogistikzentrum in Ellerau statt

Im Streit um den Bau eines Massenlogistikzentrums in Ellerau durch das US-Unternehmen Hillwood hat die Stadt Quickborn mit ihrer Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig Erfolg.


Mit Beschluss vom 27. Juni 2024 hat das Oberverwaltungsgericht der Beschwerde der Stadt Quickborn stattgegeben, die gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig eingelegt wurde. Das Verwaltungsgericht hatte zunächst noch zugunsten der Hillwood-Ansiedlung entschieden. Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist die Baugenehmigung für das geplante Logistikzentrum in Ellerau nicht mehr vollziehbar, das Fortsetzen der Bauarbeiten wäre somit illegal. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Das Schleswiger Oberverwaltungsgericht stützt seine Entscheidung im Wesentlichen auf drei Gesichtspunkte, die die Stadt im Verfahren gegen die Ansiedlung des Logistikzentrums vorgebracht hatte.

Durch die Hillwood-Ansiedlung sei demnach mit einer deutlichen Verschlechterung der Verkehrsqualität zu rechnen, mit erheblichen Rückstaus und langen Wartezeiten. Die Leichtigkeit des Verkehrs sei dem Gericht zufolge ohne zusätzliche Erschließungsmaßnahmen nicht gewährleistet und daher die Erschließung des Bauvorhabens nicht gesichert. Ohne eine gesicherte Erschließung, also die Gewährleistung, dass der Verkehr sicher und ohne erhebliche Überlastungen abgewickelt werden kann, ist die Baugenehmigung rechtswidrig und nicht vollziehbar.

Zudem sei damit zu rechnen, dass es durch die mit der Ansiedlung des Logistikzentrums einhergehende Steigerung des Verkehrsaufkommens zu einer nachhaltigen und strukturellen Schädigung im Straßengebiet der Stadt Quickborn kommen werde. Denn die Asphaltdecke sei nicht auf die mit der Ansiedlung des Logistikzentrums einhergehende Zunahme des Schwerlastverkehrs ausgelegt.

Überdies seien der gerichtlichen Entscheidung die Zahlen der mit der Hillwood-Ansiedlung einhergehenden Verkehrszunahme zugrunde zu legen, wie sie sich aus der Baugenehmigung ergäben. Das Verwaltungsgericht hatte der erstinstanzlichen Entscheidung hingegen die nach unten korrigierten Zahlen zugrunde gelegt, die Hillwood noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren in einer „aktualisierten Betriebsbeschreibung“ nachgereicht.

Quelle Newsletter Quickborn

Veröffentlicht am Di. 25.66.2024

Ergebnisse des Zensus 2022 werden veröffentlicht

Veröffentlicht am Mo.  10.06.2024

Langer Stromausfall

In diesem Flyer* erhalten Sie Informationen über folgende Themen:
  • Was tun, wenn der Strom wegbleibt?
  • Lebensmittel und Medikamente
  • Hygiene, Wärme, Kraftstoff und Bargeld
  • Licht und einfache Energie
  • Grundsätze für den längeren Stromausfall

Denn: Ein längerer Stromausfall kann nicht nur bei Energieknappheit eintreten, sondern zum Beispiel auch bei Extremwetterlagen.

Weitere wertvolle Informationen erhalten Sie beim
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)„.

* Der Flyer wurde in Zusammenarbeit der Freiwilligen Feuerwehr, den Fraktionsvorsitzenden und dem Bürgermeister der Gemeinde Ellerau erstellt.

Veröffentlicht am Mi.  10.04.2024

Wichtige Information

Parken im Kreuzungsbereich 

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das Parken im Kreuzungsbereich, auch bei sogenannten T-Kreuzungen verboten ist. Die Details dazu regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Hierzu ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog 2024

Hier kam es bereits zu mehreren kritischen Situationen und Unfällen.

Helfen Sie mit, gefährliche Situationen und Unfälle zu vermeiden.

Veröffentlicht am Mi.  10.04.2024

Öffentliche E-Ladestationen

Die Vorbereitungen für das Erstellen von mehreren E-Ladestationen in Ellerau haben begonnen. Nähere Informationen dazu folgen in Kürze.

Bekanntmachung
über die Veröffentlichung der Planunterlagen Ostküstenleitung

Wesentlicher Inhalt der Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens:

  • Verschiebung des Umspannwerks Kreis Segeberg in westliche Richtung
  • Änderung an der Erdkabeltrasse (Verlegeart) im Bereich Henstedt-Ulzburg und im Bereich des Dükers (Anpassung Vorbau)
  • Aufweitung der Schutzbereiche der Unterquerungen der Erdkabeltrasse im Bereich Henstedt-Ulzburg und Kisdorferwohld
  • Änderung an der Kabelübergangsanlage im Bereich Henstedt-Ulzburg/ Ost, Kisdorferwohld/ Ost und Kisdorferwohld/ West
  • Änderungen an Zufahrten und Zuwegungen
  • Änderung der Provisorien
  • Ergänzung diverser Ausweichbuchten
  • Änderung einer Einleitstelle
  • Anpassung der naturschutzfachlichen Unterlagen
  • Anpassung der Kompensation
Veröffentlicht am Mo.  26.02.2024

Der neue Gemeindesong für Ellerau 

Wir danken der Person ganz herzlich, die Ellerau bei R.SH für diesen Song angemeldet hat.

Veröffentlicht am Mi.  31.01.2024

Im richtigen Moment am richtigen Ort sein!
Defibrillatoren hindernisfrei zugänglich

Der Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport der Gemeinde Ellerau hat am 02.11.2023 folgenden Beschluss gefasst: Die Umsetzung der vorhandenen Defibrillatoren nach draußen in die Hauptzugangsbereiche der Liegenschaften Knud-Hansen-Halle, Dorfstr. 51 und Bürgerhaus, Hojerweg 2. Der Defibrillator des Typs HS1 in der Knud-Hansen-Halle wurde gegen einen FRx ausgetauscht, da dieser besser für den Außenbereich geeignet ist. Seit Anfang des Jahres 2024 sind die Standorte beider Defibrillatoren in der Gemeinde Ellerau für jedermann hindernisfrei zugänglich. Diese hängen in den beheizbaren Defibrillatoren-Boxen an den Haupteingängen des Bürgerhauses, Hojerweg 2 und der Knud-Hansen-Halle, Dorfstr. 51.

Ebenfalls wurden 9 beschriftete Hinweisschilder in langnachleuchtender Ausführung gut sichtbar an den dafür geplanten Standorten angebracht.

Veröffentlicht am Do. 30.10.2023

Wohnraum für geflüchtete und obdachlose Menschen wird weiterhin dringend gesucht!

Ein Dach über dem Kopf zu haben, ist ein Grundbedürfnis eines jeden. Heimat- oder obdachlos zu sein, ist ein schweres Los.

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Veröffentlicht am Sa. 30.09.2023

Startschuss für die sofortige Umsetzung im ersten Bauabschnitt der Ostküstenleitung   

Das betrifft uns ja auch, wenn auch nur „am Rande“ (Nähe Beckershof).

Veröffentlicht am Mi. 22.02.2023

Entlastung für Familien mit geringem Einkommen

Liebe Eltern mit Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege. Damit die mögliche Entlastungen ab Januar 2023 wirksam werden, sollten Sie den Antrag sofort stellen.

Beratung in Wohnungsnotlagen im Kreis Segeberg

Unser Beratungsangebot richtet sich an Frauen, Männer und Familien im Kreis Segeberg die Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder vergleichbare Sozialleistungen haben.

Veröffentlicht  2022

Geflüchtete aus der Kriegsgebieten der Ukraine benötigen Unterkünfte!

Wenn auch Sie helfen möchten und vielleicht eine Unterbringung für geflüchtete Mütter mit ihren Kindern oder auch für Einzelpersonen anbieten können, dann füllen Sie bitte das Kontaktformular aus.


Online-Service / Terminvergabe für Anliegen an den Einwohnerservice der Verwaltungsgemeinschaft Quickborn für Ellerau


Persönlicher Kundenkontakt im Rathaus und in den Gemeindebüros nur über Onlineservice oder nach sonstiger Vereinbarung. 

Veröffentlicht 2022

Pflanzenwuchs / Bäume:

Es ist festgestellt worden, dass an etlichen Grundstücken in Ellerau Anpflanzungen, die sich auf Privatgrundstücken befinden, die nutzbare Breite des Geh- bzw. Radweges beeinträchtigten.

Der Pflanzenwuchs bei Gehwegen sollte bis zu einer lichten Höhe von 2,30 m nicht in den Gehweg ragen und bei Radwegen ist eine lichte Höhe von 2,50 m einzuhalten. Grenzt das Grundstück an eine öffentliche Straße, dürfen die Pflanzen bis zu einer Höhe von 4,50 m nicht in die Straße hineinragen. Dieses Maß gilt für die gesamte Fahrbahn.

Zusätzlich schränken Bäume die in den Straßenbereich hineinwachsen das erforderliche Lichtraumprofil von 4,50 m teilweise ein. Dadurch können große LKW wie z.B. Müllfahrzeuge beschädigt werden. Darüber hinaus befindet sich in etlichen Bäumen Totholz, welches bei Abbruch zur Gefahr für Straßenverkehrsteilnehmer werden kann.

Gemäß § 33 StrWGSH besteht die unmittelbare Verpflichtung des Eigentümers zur Beseitigung störender Einrichtungen.

Veröffentlicht 2022

Gartenabfallannahme / Strauchgutentsorgung, und Sperrmüll

Gartenabfall und Strauchgut kann auf dem Bauhof der Gemeinde nicht angenommen werden.

Der WZV bietet folgende Möglichkeiten an:  Information  finden Sie auf der Homepage des WZV bzw. unter Gartenabfälle