Aktuelles

Veröffentlicht am Mo.  15.07.2024

Sperrungen Stettiner Straße, Berliner Damm, Ellerauer Straße und halbseitige Sperrung der Friedrichsgaber Straße

Aufgrund des Neubaus eines Geh- und Radweges wird in Quickborn die Friedrichsgaber Straße zwischen den Einmündungen Bahnstraße und Nelkenweg ab dem 15. Juli 2024 abschnittsweise habseitig gesperrt.

Die Verkehrsführung wird durch eine Lichtzeichenanlage geregelt. Durchgangsverkehr bleibt während der gesamten Baumaßnahme möglich.

Rettungskräfte können die Baustelle jederzeit passieren. Die Abfallentsorgung wird durch die ausführende Baufirma sichergestellt. Die betreffenden Anlieger erreichen ihre Grundstücke mittels Behelfszufahrten. Kurzfristige Einschränkungen sind möglich.

Minigolf mit dem BVE

 Im Rahmen der Ferienpassaktion des Kreisjugendrings des Kreises Segeberg bietet der Bürgerverein die Veranstaltung „Minigolf“ an.

Angesprochen sind Kinder im Alter von 8-12 Jahren. Gegolft wird am 20.08.2024 auf der „Minigolf-Oase“ in Henstedt-Ulzburg, Beckersbergstraße 20. Für nähere Informationen zur Anmeldung, Kosten und Treffpunkt klicken Sie bitte auf unsere Homepage BVE

 Tanja Eich, 1. Vorsitzende

Veröffentlicht am Fr.  28.06.2024

Kein Weiterbau des Hillwood-Vorhabens: Oberverwaltungsgericht Schleswig gibt Quickborner Beschwerde gegen Massenlogistikzentrum in Ellerau statt

Im Streit um den Bau eines Massenlogistikzentrums in Ellerau durch das US-Unternehmen Hillwood hat die Stadt Quickborn mit ihrer Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig Erfolg.


Mit Beschluss vom 27. Juni 2024 hat das Oberverwaltungsgericht der Beschwerde der Stadt Quickborn stattgegeben, die gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig eingelegt wurde. Das Verwaltungsgericht hatte zunächst noch zugunsten der Hillwood-Ansiedlung entschieden. Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist die Baugenehmigung für das geplante Logistikzentrum in Ellerau nicht mehr vollziehbar, das Fortsetzen der Bauarbeiten wäre somit illegal. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Das Schleswiger Oberverwaltungsgericht stützt seine Entscheidung im Wesentlichen auf drei Gesichtspunkte, die die Stadt im Verfahren gegen die Ansiedlung des Logistikzentrums vorgebracht hatte.

Durch die Hillwood-Ansiedlung sei demnach mit einer deutlichen Verschlechterung der Verkehrsqualität zu rechnen, mit erheblichen Rückstaus und langen Wartezeiten. Die Leichtigkeit des Verkehrs sei dem Gericht zufolge ohne zusätzliche Erschließungsmaßnahmen nicht gewährleistet und daher die Erschließung des Bauvorhabens nicht gesichert. Ohne eine gesicherte Erschließung, also die Gewährleistung, dass der Verkehr sicher und ohne erhebliche Überlastungen abgewickelt werden kann, ist die Baugenehmigung rechtswidrig und nicht vollziehbar.

Zudem sei damit zu rechnen, dass es durch die mit der Ansiedlung des Logistikzentrums einhergehende Steigerung des Verkehrsaufkommens zu einer nachhaltigen und strukturellen Schädigung im Straßengebiet der Stadt Quickborn kommen werde. Denn die Asphaltdecke sei nicht auf die mit der Ansiedlung des Logistikzentrums einhergehende Zunahme des Schwerlastverkehrs ausgelegt.

Überdies seien der gerichtlichen Entscheidung die Zahlen der mit der Hillwood-Ansiedlung einhergehenden Verkehrszunahme zugrunde zu legen, wie sie sich aus der Baugenehmigung ergäben. Das Verwaltungsgericht hatte der erstinstanzlichen Entscheidung hingegen die nach unten korrigierten Zahlen zugrunde gelegt, die Hillwood noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren in einer „aktualisierten Betriebsbeschreibung“ nachgereicht.

Quelle Newsletter Quickborn

Veröffentlicht am Fr.  28.06.2024
Veröffentlicht am Di.  25.06.2024

Ergebnisse des Zensus 2022 werden veröffentlicht

Veröffentlicht am Fr.  14.06.2024

Sperrungen Stettiner Straße, Berliner Damm, Ellerauer Straße

Seit Dienstag, 11. Juni 2024 bis zum 31. August 2024 erfolgen auf der Bahnstraße/Ellerauer Straße (L76) zwischen den Einmündungen Berliner Damm und Stettiner Straße Bauarbeiten.
In Richtung Quickborn ist die Fahrbahn gesperrt.
Von Richtung Quickborn gilt eine Einbahnstraßenregelung.
Im Einzelnen:

  • die Stettiner Straße wird eine Sackgasse. Eine Ausfahrt zur Ellerauer Straße ist nicht möglich Berliner Damm: kein Rechtsabbiegen Richtung Quickborn möglich
  • Umleitungen nach Quickbornweiträumig über Alveslohe/Hoffnung/B4

  • Buslinien
    Die Buslinie 194 in Richtung Quickborn endet aufgrund der Größe der Umleitungsstrecke betriebsbedingtin Ellerau, Steindamm.
    Als Ersatz wird auf die Nutzung der AKN verwiesen. Eine gesonderte Fahrgastinformation wird
    durch die VHH veranlasst.
    Der Schulbus fährt die ausgewiesene Umleitungsstrecke.
  • Ab Montag, 17.06.2024, fährt die Buslinie 194 wieder zwischen Ellerau und Quickborn. In Ellerau wird der normale Linienweg gefahren und alle Haltestellen bedient.
    Die Halteverbote im Schulweg und der Skandinavienallee werden abgebaut.
    Hinweis:
    Der Schulbus 794 wird in Ellerau gedreht. Die Fahrten beginnen an der Haltestelle Ellerau, Steindamm und durchfahren Ellerau in entgegengesetzter Richtung bis A-Tanneneck.
    Dann weiter über Bahnstraße / Friedrichsgaber Straße / Ulzburger Landstraße nach Quickborn zu den Schulen.
    Die Schüler*innen steigen an der jeweiligen Haltestelle gegenüber ein, wo sie eigentlich Nachmittags aussteigen.

  • Der LKW- und PKW-Verkehr sollte unbedingt die ausgeschilderten Umleitungsstrecken nutzen.
    Die Nutzung kleinerer „Schleichwege“ bitte ich zu vermeiden, da diese Straßen nicht für den zusätzlichen Mehrverkehr ausgelegt sind.

Buslinien zur Baumaßnahme Ellerauer Straße

Pläne und Fahrstrecken der Busse und Schienenersatzverkehr ab Mo. den 17.06.2024

  • Eine Vorschau auf 2025:
    Vollsperrung Bahnübergang Bahnstraße L76 (am Rathaus Ellerau) vom 13. Januar bis 28. Februar 2025 (in Planung) Die Vollsperrung ist nötig, da im Kreuzungsbereich der zweigleisige Ausbau der AKN/S5 erfolgen soll.
Veröffentlicht am Mo.  10.06.2024

Langer Stromausfall

In diesem Flyer* erhalten Sie Informationen über folgende Themen:
  • Was tun, wenn der Strom wegbleibt?
  • Lebensmittel und Medikamente
  • Hygiene, Wärme, Kraftstoff und Bargeld
  • Licht und einfache Energie
  • Grundsätze für den längeren Stromausfall

Denn: Ein längerer Stromausfall kann nicht nur bei Energieknappheit eintreten, sondern zum Beispiel auch bei Extremwetterlagen.

Weitere wertvolle Informationen erhalten Sie beim
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)„.

* Der Flyer wurde in Zusammenarbeit der Freiwilligen Feuerwehr, den Fraktionsvorsitzenden und dem Bürgermeister der Gemeinde Ellerau erstellt.

Veröffentlicht am Fr.  07.06.2024

Europawahl in Schleswig-Holstein am 09. Juni 2024

Hier kommen sie zu den Live-Wahlergebnissen aus den Wahlbezirken Ellerau

Veröffentlicht am Mi.  10.04.2024

Biogasanlage: kostenloses Wiegen für Wohnwagen

Am 15.Juni und 13.Juli 2024 zwischen 10:00 und 12:00 Uhr können Sie Ihren Wohnwagen am Alten Alvesloher Weg kostenfrei mit einer geeichten Waage wiegen lassen.

Veröffentlicht am Sa.  11.05.2024

Einladung zum STADTRADELN 2024

„RADELN für ein gutes Klima“ 21 Tage aktiv für mehr Radförderung, Klimaschutz und Lebensqualität – so lautet die Einladung zum diesjährigen Wettbewerb.
Dabei sollen möglichst viele Kilometer beruflich und privat CO2-neutral mit dem Fahrrad, Laufrad, Rollstuhl oder Handbike zurückgelegt werden.
Die Aktion findet vom 09. bis zum 29. Juni 2024 statt.
Wer möchte, kann sich hier informieren

anmelden und registrieren.

Wir freuen uns auf eine zahlreiche Beteiligung, denn jede Fahrt und jeder Kilometer zählt.

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Veröffentlicht am Mi.  10.04.2024

Geschwindigkeitsmessgeräte im Buchenweg / Bahnstraße

Die Messgeräte sind derzeit dort installiert, um hauptsächlich die Verkehrsmengen zu zählen. Wir sammeln die Daten, um diese mit den späteren Daten nach Inbetriebnahme der Hillwood-Hallen vergleichen zu können.

Veröffentlicht am Mi.  10.04.2024

Wichtige Information

Parken im Kreuzungsbereich 

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das Parken im Kreuzungsbereich, auch bei sogenannten T-Kreuzungen verboten ist. Die Details dazu regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Hierzu ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog 2024

Hier kam es bereits zu mehreren kritischen Situationen und Unfällen.

Helfen Sie mit, gefährliche Situationen und Unfälle zu vermeiden.

Veröffentlicht am Mi.  10.04.2024

Öffentliche E-Ladestationen

Die Vorbereitungen für das Erstellen von mehreren E-Ladestationen in Ellerau haben begonnen. Nähere Informationen dazu folgen in Kürze.

Veröffentlicht am Di.  05.03.2024

Kinder- und Jugendbeteiligung Ellerau

Wer sind wir und was machen wir?

Du hast Lust, bei uns mitzumachen?


Veröffentlicht am So.  03.03.2024

Bekanntmachung
über die Veröffentlichung der Planunterlagen Ostküstenleitung

Wesentlicher Inhalt der Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens:

  • Verschiebung des Umspannwerks Kreis Segeberg in westliche Richtung
  • Änderung an der Erdkabeltrasse (Verlegeart) im Bereich Henstedt-Ulzburg und im Bereich des Dükers (Anpassung Vorbau)
  • Aufweitung der Schutzbereiche der Unterquerungen der Erdkabeltrasse im Bereich Henstedt-Ulzburg und Kisdorferwohld
  • Änderung an der Kabelübergangsanlage im Bereich Henstedt-Ulzburg/ Ost, Kisdorferwohld/ Ost und Kisdorferwohld/ West
  • Änderungen an Zufahrten und Zuwegungen
  • Änderung der Provisorien
  • Ergänzung diverser Ausweichbuchten
  • Änderung einer Einleitstelle
  • Anpassung der naturschutzfachlichen Unterlagen
  • Anpassung der Kompensation
Veröffentlicht am Mo.  26.02.2024

Der neue Gemeindesong für Ellerau 

Wir danken der Person ganz herzlich, die Ellerau bei R.SH für diesen Song angemeldet hat.

Veröffentlicht am Mi.  31.01.2024

Im richtigen Moment am richtigen Ort sein!
Defibrillatoren hindernisfrei zugänglich

Der Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport der Gemeinde Ellerau hat am 02.11.2023 folgenden Beschluss gefasst: Die Umsetzung der vorhandenen Defibrillatoren nach draußen in die Hauptzugangsbereiche der Liegenschaften Knud-Hansen-Halle, Dorfstr. 51 und Bürgerhaus, Hojerweg 2. Der Defibrillator des Typs HS1 in der Knud-Hansen-Halle wurde gegen einen FRx ausgetauscht, da dieser besser für den Außenbereich geeignet ist. Seit Anfang des Jahres 2024 sind die Standorte beider Defibrillatoren in der Gemeinde Ellerau für jedermann hindernisfrei zugänglich. Diese hängen in den beheizbaren Defibrillatoren-Boxen an den Haupteingängen des Bürgerhauses, Hojerweg 2 und der Knud-Hansen-Halle, Dorfstr. 51.

Ebenfalls wurden 9 beschriftete Hinweisschilder in langnachleuchtender Ausführung gut sichtbar an den dafür geplanten Standorten angebracht.

Veröffentlicht am Do. 30.10.2023

Wohnraum für geflüchtete und obdachlose Menschen wird weiterhin dringend gesucht!

Ein Dach über dem Kopf zu haben, ist ein Grundbedürfnis eines jeden. Heimat- oder obdachlos zu sein, ist ein schweres Los.

Veröffentlicht am Do. 19.10.2023

Großprojekt S21/S5: Information über die Anpassung der Bauzeit

Die AKN Eisenbahn GmbH informiert über die erweiterte Bauzeit für das Großprojekt S21/S5 bis voraussichtlich Ende 2028.

Die Fertigstellung des für den Betrieb der S-Bahn notwendigen Umrichterwerks ist aufgrund verlängerter Lieferzeiten nicht vor Mitte 2028 möglich

Veröffentlicht am Sa. 30.09.2023

Startschuss für die sofortige Umsetzung im ersten Bauabschnitt der Ostküstenleitung   

Das betrifft uns ja auch, wenn auch nur „am Rande“ (Nähe Beckershof).

Veröffentlicht am Mo. 07.08.2023

Bauabschnitt 2

AKN-Elektrifizierung ab 20. August 2023 bis 29. Juni 2024

Im Rahmen der Elektrifizierung der AKN-Strecke zwischen Eidelstedt und Ulzburg Süd hat die AKN Details zur zweiten Bauphase, die vom 20. August 2023 bis 29. Juni 2024 dauern wird, bekanntgegeben. Die A1 wird zwischen Eidelstedt und Burgwedel gesperrt und durch Busse ersetzt, und die Linie A2 wird ab Ulzburg Süd nach Neumünster durchgebunden. 

Veröffentlicht am Fr. 31.03.2023

Verwendung des Reetdachhauses

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung vom 23. März 2023 die Verwendung des Reetdachhauses beschlossen.
Das Reetdachhaus (Bj. ca. 1900, ersteigert von der Gemeinde im Januar 2021) soll umgebaut und zukünftig für die Migrationssozialberatung und das „Willkommens-Team Ellerau (WTE)“ und möglichst auch für andere genutzt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Planungen für Umbau und Umnutzung zu beginnen und die Verwaltung wird beauftragt, die Förderanträge zu stellen.

Hinter dieser recht formalen Formulierung steckt die Notwendigkeit, dringend notwendige Räume für (soziale) Beratungen zu schaffen. Wenn der Plan für die Verwendung steht, kann zielgericht die Planung erfolgen. Dies betrifft die Planungen für den Umbau, die Aufnahme des Plans in das Ortsentwicklungskonzept, die zu erwartenden Kosten und die Finanzierung.
Für die Finanzierung gibt es Zuschussmöglichkeiten, die gefunden und beantragt werden müssen. Nach jetzigem Stand und entsprechenden Voranfragen ist es für Zuschüsse erforderlich bis „sehr hilfreich“, wenn das Projekt im Ortsentwicklungskonzept aufgenommen ist und auch eine möglichst vielfältige öffentliche Nutzung geplant ist. Bisherige Überlegungen sind, in dem Haus ein großes Besprechungszimmer, einen Warteraum, einen Nebenraum, Küche und sanitäre Anlagen unterzubringen.
Wie die konkrete Nutzung, vielleicht auch unter Einbeziehung des Außenbereichs aussehen wird, steht noch nicht im Detail fest. Entsprechende Wünsche und Vorstellungen wurden bereits in den vorberatenden Ausschüssen geäußert.

Ralf Martens
– Bürgermeister –

Veröffentlicht am Mi. 22.02.2023

Entlastung für Familien mit geringem Einkommen

Liebe Eltern mit Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege. Damit die mögliche Entlastungen ab Januar 2023 wirksam werden, sollten Sie den Antrag sofort stellen.

Veröffentlicht am Fr. 09.09.2022

Lebenswichtiger Bedarf bei geschützten und nicht geschützten Kunden in einer nationalen Gasmangellage

Lebenswichtiger Bedarf bei geschützten und nicht geschützten Kunden in einer nationalen Gasmangellage

Geschützte Kunden in einer nationalen Gasmangellage Hinweise der Bundesnetzagentur

Beratung in Wohnungsnotlagen im Kreis Segeberg

Unser Beratungsangebot richtet sich an Frauen, Männer und Familien im Kreis Segeberg die Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder vergleichbare Sozialleistungen haben.

Veröffentlicht am  Mo. 11.04.2022

https://ellerau.de/wp-content/uploads/ScreenShot_20220808130515.jpegNeues Bürgerinfosystem 

Bürgerinformationssystem 

Beratungsvorlagen öffentlich 

Ratsinformationssystem 

Veröffentlicht  2022

Geflüchtete aus der Kriegsgebieten der Ukraine benötigen Unterkünfte!

Wenn auch Sie helfen möchten und vielleicht eine Unterbringung für geflüchtete Mütter mit ihren Kindern oder auch für Einzelpersonen anbieten können, dann füllen Sie bitte das Kontaktformular aus.


Online-Service / Terminvergabe für Anliegen an den Einwohnerservice der Verwaltungsgemeinschaft Quickborn für Ellerau


Persönlicher Kundenkontakt im Rathaus und in den Gemeindebüros nur über Onlineservice oder nach sonstiger Vereinbarung. 

Veröffentlicht 2022

Pflanzenwuchs / Bäume:

Es ist festgestellt worden, dass an etlichen Grundstücken in Ellerau Anpflanzungen, die sich auf Privatgrundstücken befinden, die nutzbare Breite des Geh- bzw. Radweges beeinträchtigten.

Der Pflanzenwuchs bei Gehwegen sollte bis zu einer lichten Höhe von 2,30 m nicht in den Gehweg ragen und bei Radwegen ist eine lichte Höhe von 2,50 m einzuhalten. Grenzt das Grundstück an eine öffentliche Straße, dürfen die Pflanzen bis zu einer Höhe von 4,50 m nicht in die Straße hineinragen. Dieses Maß gilt für die gesamte Fahrbahn.

Zusätzlich schränken Bäume die in den Straßenbereich hineinwachsen das erforderliche Lichtraumprofil von 4,50 m teilweise ein. Dadurch können große LKW wie z.B. Müllfahrzeuge beschädigt werden. Darüber hinaus befindet sich in etlichen Bäumen Totholz, welches bei Abbruch zur Gefahr für Straßenverkehrsteilnehmer werden kann.

Gemäß § 33 StrWGSH besteht die unmittelbare Verpflichtung des Eigentümers zur Beseitigung störender Einrichtungen.

Veröffentlicht 2022

Straßenreinigung / Winterdienst

Wie auch in den Jahren zuvor, besteht in Ellerau durch die Anlieger von Straßengrundstücken eine Reinigungspflicht für die Geh- und Radwege. In vielen Straßenteilen im Ort besteht Handlungsbedarf und die Gemeinde Ellerau bittet um ihre Mithilfe, dass betroffene Grundstückseigentümer der Auferlegung der Reinigungspflicht nachkommen.

Auszug aus der Straßenreinigungssatzunq § 3 
Art und Umfang der Reinigungspflicht

  1. Die zu reinigenden Straßenteile sind an jedem Sonnabend und an jedem Werktag vor gesetzlichen Feiertagen in der Zeit vom 01.04. – 30.09. bis 19.00 Uhr und in der Zeit vom 01.10. – 31.03. bis 17.00 Uhr zu säubern. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die dem Feuerlöschwesen dienenden Wasseranschlüsse sind jederzeit sauber und von Schnee und Eis freizuhalten. Einer mit der Reinigung verbundenen Staubentwicklung ist bei frostfreier Witterung durch Sprengen mit Wasser vorzubeugen. Im Übrigen richten sich Art und Umfang der Reinigung nach den örtlichen Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit.
  2. Die Gehwege sind bei Glatteis mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen. Die Streupflicht erstreckt sich auf die gekennzeichneten Fußgängerüberwege jeweils bis zur Fahrbahnhälfte. Nach 20.00 Uhr entstehendes Glatteis ist bis 08.00 Uhr des folgenden Tages, in der Zeit von 08.00 – 20.00 Uhr entstehendes Glatteis so oft wie erforderlich unverzüglich zu beseitigen; dieses gilt auch für Glätte, die durch festgetretenen Schnee entstanden ist.
  3. Schnee ist in der Zeit von 08.00 – 20.00 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall zu entfernen, nach 20.00 Uhr gefallener Schnee bis 08.00 Uhr des folgenden Tages.
  4. Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu streuen. Auf den mit Sand, Kies oder Schlacke befestigten Gehwegen ist nur Glätte zu beseitigen; jedoch sind Schneemengen, die den Fußgängerverkehr behindern, unter Schonung der Gehflächen zu entfernen.
  5. Schnee und Eis sind auf dem an die Fahrbahn grenzenden Drittel des Gehweges oder einem Seitenstreifen zu lagern. Wo dieses nicht möglich ist, können Schnee und Eis auch auf dem Fahrbahnrand gelagert werden; Straßeneinläufe sind freizuhalten. Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf hierdurch nicht gefährdet werden. Von anliegenden Grundstücken darf der Schnee nicht auf die Straße geschafft werden.
  6.  Gehwege im Sinne der vorstehenden Absätze sind alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger geboten ist.

Gartenabfallannahme / Strauchgutentsorgung, und Sperrmüll

Gartenabfall und Strauchgut kann auf dem Bauhof der Gemeinde nicht angenommen werden.

Der WZV bietet folgende Möglichkeiten an:  Information  finden Sie auf der Homepage des WZV bzw. unter Gartenabfälle

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