Herr Karl Mohr war von 1951 bis 1962 und von 1966 bis 31.12.1971 (insgesamt 16 Jahre) Mitglied der Gemeindevertretung Ellerau.
Von 1959 bis 1962 und 1966 bis 1971 war Herr Mohr ehrenamtlicher Bürgermeister unserer Gemeinde.
Mit Engagement hat Herr Mohr die Geschicke in Ellerau begleitet. Als Bürgermeister förderte Herr Mohr besonders die weitere Ansiedlung von Gewerbebetrieben und den Wohnungsbau.
Weiterhin war Herr Karl Mohr in folgenden Ämtern tätig und es wurden ihm viele Ehrungen zuteil:
1966 bis 1968 und von 1970 bis 1974 – Amtsvorsteher des Amtes Ulzburg-Land bzw. Kaltenkirchen-Land.
1966 bis 1970 – Mitglied im Kreistag.
Mitglied des Vorstandes Wasserverband Krückau/Pinnau.
1973 – Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Medaille
1934 – Mitbegründer und langjähriger Wehrführer der freiwilligen Feuerwehr Ellerau später Ernennung zum Ehrenwehrführer
1963 bis 1970 – Vorsteher des Feuerlösch-Zweckverbandes Kaltenkirchen.
Ehrenmitglied des Kreisfeuerwehrverbandes Segeberg als „Ehren-Kreisbrandmeister“
Karl Mohr wird in Anerkennung seiner Verdienste, die er als langjähriger Gemeindevertreter, Wehrführer und Bürgermeister zum Wohle der Gemeinde Ellerau erbracht hat, die Ehrenbezeichnung „Ehrenbürgermeister“ verliehen.
In der Gemeindevertretung am 11.01.1972 wurde beschlossen, Herrn Mohr das Ehrenbürgerrecht und gleichzeitig die Ehrenbezeichnung Ehrenbürgermeister zu verleihen.
Die Verleihung der Ehrenbezeichnung und Überreichung der Urkunde fand in feierlichem Rahmen während der Gemeindevertretersitzung am 25. Januar 1972 statt.
Inhalt der Urkunde:
Karl Mohr wird in Anerkennung seiner Verdienste,
die er als langjähriger Gemeindevertreter,
Wehrführer und Bürgermeister,
zum Wohle der Gemeinde Ellerau erbracht hat,
die Ehrenbezeichnung „Ehrenbürgermeister“ verliehen.