Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht

gegen Datenübermittlungen aus dem Melderegister
nach § 50 Bundesmeldegesetz (BMG)
Der Einwohnerservice Quickborn weist alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Ellerau darauf hin, dass nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) gegen bestimmte Datenübermittlungen Widerspruch eingelegt werden kann (Eintragung einer Übermittlungssperre):

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Abs. 2 BMG)

  •  Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG)
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 1 BMG).
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (§ 50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 2 BMG)

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 3 BMG)

Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift unter Angabe von Name, Geburtsdatum, Anschrift, Datum und Unterschrift gegenüber der Gemeinde Ellerau zu erklären.

Gemeinde Ellerau
Der Bürgermeister
 – Einwohnerservice –
Berliner Damm 2
25479 Ellerau

Öffnungszeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.30 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr
E-Mail: einwohnerservice@quickborn.de

Bei einem Widerspruch werden Daten nicht übermittelt.

Der Widerspruch gilt bis zu seinem Wideruf.

Hier weitere Erläuterungen und der Antragsvordruck.

Quickborn, 09. Dezember 2019
Gemeinde Ellerau
Der Bürgermeister
m Auftraggez. Thomas Glindemann (Leitung Einwohnerservice)