Postkarte fasst Informationen über Impfungen zusammen
Das Land hat eine Postkarte unter dem Motto:
„Schleswig-Holstein krempelt die Ärmel hoch“
erstellt.
Auf der Postkarte sind wesentliche Informationen zur Impfung übersichtlich zusammenfasst.
Diese Postkarte ist hier als Download verfügbar.
Anmeldung für Impfung wird leichter
Ab Montag den11.01.2021gelten in Schleswig-Holstein verschärfte Corona-Regeln
- Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 08. Januar 2021
- Landesverordnung über besondere Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 an Schulen (Schulen-Coronaverordnung – SchulencoronaVO) vom 8. Januar 2021
- Corona-Schulinformation 2021
- Landesverordnung Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes Schleswig-Holstein vom 8. Januar 2021
- Maßnahmen bei Überschreitung der7-Tage-Inzidiz von 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein
Zahlen zu Corona in Schleswig-Holstein
- Landesregierung Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Lockdown wird verlängert
- So geht es weiter an Schulen und Kitas
- Land erstattet im Januar Beiträge für Kita und Ganztagsbetreuung an Schulen
Medien-Information 06.01.2021
Impfzentren in Schleswig-Holstein
Hier die Liste der Impfzentren
In den weiteren Impfzenten ist der Beginn offen. Zur Information der Bevölkerung hat die Landesregierung das Internetportal www.impfen-sh.de gestartet. Dort finden sich Informationen über die Impfzentren, die impfberechtigten Gruppen, den Impfstoff und weitere Themen. Außerdem wird auf dieser Plattform in einem späteren Schritt die Buchung von Impfterminen möglich sein
Schulen-Coronaverordnung
Zur Umsetzung der Beschlüsse der Landesregierung zum Schulbetrieb vom 16. Dezember 2020 bis zum 9. Januar 2021
Gewährung von Billigkeitsleistungen als Soforthilfe bei Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Pandemie für Sportvereine und Sportverbände
Schutzmaskenverordnung
Corona-Impfplan für Deutschland 2021
Coronavirus: „Lockdown“
vom 13. Dezember 2020 Weitere weitergehende Einschränkungen
Anlage 1 Beschluss aus Telefonkonferenz
Anlage 2 Hilfe für die von Schließungen betroffene Firmen
Anlage 3 Leitfaden Bau
Coronavirus: Informationen
vom 13. Dezember 2020 Änderungen für Schulen, Kita und Eltern
Information für Kindertageseinrichtungen und Eltern zum Umgang mit der infektionshygienischen Lage
Erlass zur Beurlaubung von Schülern und Schülerinnen
Erlass von Allgemeinverfügungen zur Beschränkung von Kontakten sowie zum Verbot des Ausschanks und Konsums von Alkohol im öffentlichen Raum
„Harter Lockdown“ ab dem 16.12.2020
Die Corona-Zahlen in Schleswig-Holstein steigen weiter an. Im Landtag hat Ministerpräsident Günther nun seine Lockdown-Pläne präsentiert. Datum11.12.2020
Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
Coronavirus: Informationen
Nr. 405/20 vom 25. November 2020
BESCHLUSS Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie
Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 25. November 2020
COVID-19-Impfzentren
Achtundzwanzig Impfzentren werden in den Kreisen und kreisfreien Städten aufgebaut – Aufruf an
medizinische Kräfte, sich für eine Mitarbeit zu melden.
Das für die Gemeinde Ellerau nächstliegende Impfzentrum liegt demnächst in Kaltenkirchen.
Regelmäßig aktualisierte Zahlen zum Infektionsgeschehen
in Schleswig-Holstein , Deutschland und Weltweit.
Wichtige Infos gibt es immer unter:
Coronavirus Schleswig-Holstein
VERSCHÄRFTE REGELN IM KREIS SEGEBERG
Ab Montag, 2. November, gelten in ganz Schleswig-Holstein neue Regeln zur Bekämpfung der Coronapandemie. Die Landesregierung hat die Verordnung am 1. November beschlossen.
Allgemeinverfügung des Kreises Segeberg
über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Segeberg aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwertes von 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern in den letzten 7 Tagen
Abstands- und Hygienemaßnahmen konsequent beachten, Test- und Nachverfolgungsregime, Einreisequarantäne, konsequentes Beschränkungskonzept und Feierlichkeiten im Familien- oder Freundeskreis
Bußgeldkatalog
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ahndung von Verstößen im Bereich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
(Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO)
Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2
- Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes
- Corona-Quarantäneverordnung
- Darlehensprogramm für gemeinnützige Organisationen
weiter
Landesregierung erlässt neue Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus | Quarantäneverordnung wird verlängert
Aufgrund des auch in Schleswig-Holstein angestiegenen Infektionsgeschehens hat die Landesregierung die bereits am Dienstag (29. September) angekündigten Anpassungen der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus am 1. Oktober beschlossen. Die Anpassungen werden wie geplant am 5. Oktober 2020 in Kraft treten.
In der Landesverordnung sind insbesondere Klarstellungen und notwendige rechtliche Anpassungen aufgenommen. Unter anderem sind nun im Einzelhandel Hygienekonzepte für sämtliche Einzelhandelsbetriebe verpflichtend. Zudem gibt es Klarstellungen zur außerschulischen Bildung. Die schulbezogene Maskenpflicht wurde in die eigenständige Corona-Schul-Verordnung überführt. Beim Veranstaltungsstufenkonzept wird angesichts der aktuellen Zahlen der Corona-Neuinfektionen vorerst keine weitere Stufe umgesetzt.
Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg: „Die aktuelle Lage lässt keine weiteren Lockerungen zu. Dass wir auf das Infektionsgeschehen zurzeit noch mit lokalen Maßnahmen reagieren können, ist ein großer Vorteil, den wir nicht leichtfertig verspielen dürfen. Wenn wir alle Rücksicht aufeinander nehmen und Verantwortung füreinander übernehmen, kommen wir gemeinsam auch gut durch Herbst und Winter.“
Auf ein vorsichtiges Vorgehen hatten sich auch die Bundesregierung und die Bundesländer verständigt. So soll ab einer gewissen epidemiologischen Relevanz auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort vor Ort mit Beschränkungen reagiert werden. Diese koordinieren Land und Gesundheitsämter auf Grundlage der Verordnung je nach Art und Umfang des Ausbruchsgeschehens.
Bei der Corona-Quarantäneverordnung wurde eine Anpassung vorgenommen, um die Anwendung in der Praxis zu verbessern. So wurde eine Klarstellung für den Bereich Risikogebiete eingepflegt.
Die angepasste Quarantäneverordnung tritt bereits am 2. Oktober in Kraft. Beide Landesverordnungen gelten bis einschließlich 1. November 2020.
Abstands- und Hygienemaßnahmen konsequent beachten, Test- und Nachverfolgungsregime, Einreisequarantäne, konsequentes Beschränkungskonzept und Feierlichkeiten im Familien- oder Freundeskreis
Bußgeldkatalog
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ahndung von Verstößen im Bereich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO)
Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
Information vom
19.08.2020
Änderung des Bußgeldkataloges zur Corona-Bekämpfungsverordnung
Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2
- Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes
- Corona-Quarantäneverordnung
- Darlehensprogramm für gemeinnützige Organisationen
weiter
Lesefassung: Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
Konsolidierte Lesefassung mit den Änderungen durch die „Landesverordnung zur Änderung der Corona-Quarantäneverordnung und der Corona-Bekämpfungsverordnung“ vom 8. Oktober 2020 und die „Landesverordnung zur Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung“ vom 22. Oktober 2020, in Kraft ab 24. Oktober 2020
Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
Information vom
14.08.2020
-
Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung bezüglich Sport
-
Meldekette und Corona-Reaktionsteam für Schulen
Corona-Bekämpfungsverordnung vom 10.08.2020
- Informationen
- Übersicht Vorschriften vor und nach Reisen
- Maßnahmen zur Beschränkung
des Einsatzes von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in fleisch-, geflügelfleisch-
oder fischverarbeitenden Betrieben
Coronavirus Informationen und praktische Hinweise in 21 Sprachen
Das Gesundheitsprojekt MIMI „Mit Migranten, für Migranten“ hat einen sechsseitigen Leitfaden zum Coronavirus, der in 21 Sprachen verfasst worden ist. Hier gelangen Sie direkt zum Download als PDF
Auf der Homepage des Kreises Segeberg finden alle Bürger die entsprechenden Informationen zum Corona Virus und einen Hinweis auf die Hotline-Nummer 04551-951 9833.
Diese ist werktags von 08:00 – 16:00 Uhr geschaltet.
Die Sprechzeiten an den Wochenenden werden Lageabhängig angepasst.
Ob eine Diagnostik sinnvoll und erforderlich ist, sollte im Zweifelsfall in Abstimmung mit dem/der Hausarzt/-ärztin und dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt geklärt werden. Personen mit Atemwegserkrankungen, die zuvor in einem Risikogebiet (darunter auch Teile Italiens) waren oder Kontakt mit einem bestätigten Fall hatten, sollten sich per Telefon an ihre Hausarztpraxis oder an die Telefonnummer 116 117 der KVSH wenden (auch außerhalb der Sprechzeiten). Zudem sollten diese Personen unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben.
Ein weiteres Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Thema Corona Virus lautet
030 / 346 465 100.